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RAUCHVERBOT: Gericht urteilt im Juli

Seit Anfang des Jahres gilt in Berlin das Nichtraucherschutzgesetz, das Rauchen in Kneipen, Gaststätten oder Clubs nur noch in separaten Räumen gestattet. Bußgelder werden ab dem 1.

Seit Anfang des Jahres gilt in Berlin das Nichtraucherschutzgesetz, das Rauchen in Kneipen, Gaststätten oder Clubs nur noch in separaten Räumen gestattet. Bußgelder werden ab dem 1. Juli fällig. Offen ist aber, ob in kleineren Gaststätten oder Einraumkneipen weiter geraucht werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat über drei Verfassungsbeschwerden – darunter eine aus Berlin – zu befinden. Vergangene Woche wurde darüber in Karlsruhe verhandelt. Noch im Juli wollen die Verfassungsrichter ihr Urteil verkünden. sib

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