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Rauchverbot: Keine Chance für Raucherklubs

Die bayerische Ausnahmeregelung für Vereinslokale gilt nicht für Berliner Kneipen. Das könnte sich in zwei Wochen wieder ändern, wenn die Bundesländer über eine Vereinheitlichung beraten.

Das Umtaufen von Gaststätten in sogenannte Raucherklubs, wie es in Bayern praktiziert wird, dürfte Berliner Wirten nicht weiterhelfen. Anders, als einige nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht über die bayerische Regelung vom Dienstag vielleicht hofften, sei es hier nicht möglich, sich durch die Gründung eines Vereins dem Rauchverbot zu entziehen, erklärt Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. Das Verfassungsgericht hatte das bayerische Gesetz wie berichtet für rechtens erklärt.

Der Unterschied zwischen den beiden Ländern liegt in einer unscheinbaren Formulierung im Gesetz. In Berlin gilt das Rauchverbot für "Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes". Darunter fallen auch Lokale, die nur einem eingeschränkten Kreis - etwa nur Vereinsmitgliedern - Zutritt gewähren. Denn auch dann, so erläutert Dittmar, sei die Kneipe immer noch "allgemein zugänglich", da ja grundsätzlich jedermann Mitglied werden könne. "Damit unterliegen auch sie den Regeln des Nichtraucherschutzes", sagt Dittmar. Entsprechend lauteten auch die Anweisungen an die Ordnungsämter. In Bayern dagegen gilt das Gesetz für Gaststätten nur, "soweit sie öffentlich zugänglich sind", diese fünf Worte fehlen in Berlin. Und die Behörden des Freistaats - wie auch das Verfassungsgericht - sehen die Öffentlichkeit hinreichend ausgesperrt, wenn nur Klubmitglieder in die Wirtschaft kommen.

In München, wo die Ausnahmeregelung seit Inkrafttreten des Gesetzes weidlich genutzt wird, würde Barbara Palm, die Chefin der Kneipe "Raucherklub Heide 11" an der Hasenheide in Kreuzberg, also alles richtig machen. Sie gibt ihren Gästen seit Weihnachten eine Mitgliedskarte, registriert sie auf einer Liste und lässt sie nur auf Klingeln hinein. "Laufkundschaft ist bei uns ausgeschlossen", sagt Palm. Doch das nützt ihr in Berlin nichts. "Wir würden das Rauchverbot auch in einem Raucherklub durchsetzen", sagt Harri Poetsch vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Gleichwohl muss Palm nicht befürchten, morgen ein Bußgeld zahlen zu müssen. Aber nur deshalb, weil ihr Lokal "genau 74,9 Quadratmeter" misst, wie sie sagt. Sie hat die Gaststätte verkleinert und den Billardraum geschlossen. Damit fällt die "Heide 11" unter eine der Ausnahmen vom Rauchverbot, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Ende Juli angeordnet hatte. Demzufolge darf in Lokalen geraucht werden, die nur einen Raum mit einer Gastfläche von höchstens 75 Quadratmeter haben, keine zubereiteten Speisen verkaufen, nicht für Jugendliche zugänglich sind und eindeutig als Raucherlokale gekennzeichnet sind. Auch für Shisha-Bars, in denen alkoholfreie Getränke serviert werden, hob das Gericht das Rauchverbot auf. Außerdem gilt weiterhin die im Berliner Gesetz vorgesehene Ausnahme für Gaststätten-Nebenräume, in denen nicht serviert wird. liv/how

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