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Rauchverbot Kneipe

© Mike Wolff

Rauchverbot: Neue Hoffnung für Berlins 450 Eckkneipen

Das Verfassungsgerichtsurteil über Rauchverbote in Rheinland-Pfalz schätzen Politiker in Berlin ganz unterschiedlich ein: Rot-Rot bleibt gelassen, die FDP sieht eine Klagewelle, die Grünen sind gegen Ausnahmen.

An den Theken Berlins droht mächtig Ärger. Denn seit Dienstag steht fest, dass in Rheinland-Pfalz in Mini-Kneipen ohne Bedienungspersonal geraucht werden darf. In einer Eilentscheidung hatte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte vorläufig vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen. Die fünf Gastwirte, die eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten, rügten in ihren Klagen den Nichtraucherschutz als Eingriff in ihr Eigentum und ihr Grundrecht auf freie Berufswahl. Da sie ihrer rauchenden Kundschaft kein abgetrenntes Zimmer zur Verfügung stellen könnten, müssten sie mit existenzbedrohenden Umsatzrückgängen rechnen.

Von den etwa 1000 Berliner Eckkneipen betreffe das Urteil „etwa 450“, hieß es beim Hotel- und Gaststättenverband. Viele davon seien sowohl finanziell als auch räumlich nicht in der Lage, separate Raucherzonen zu schaffen. Die Gesundheitsverwaltung reagierte gelassen auf das Urteil, das nur für Rheinland-Pfalz verbindlich ist. Vor dem Berliner Verfassungsgericht seien bisher keine Klagen von Wirten anhängig, sondern nur von einer Privatperson, sagte eine Sprecherin von Senatorin Katrin Lompscher (Linke). In Rheinland-Pfalz hatte ebenfalls eine Privatperson auf ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geklagt. Im Gegensatz zur Klage der Wirte lehnten die Verfassungsrichter diesen Antrag aber ab.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Stefanie Winde stellte klar: „Es wird bei unserem Berliner Gesetz bleiben, solange es kein anderes Urteil gibt.“ Sollte auch die Berliner Regelung gekippt werden, würde sie im Interesse des Gesundheitsschutzes die Ausnahmen streichen: Wenn es keine separaten Raucherzimmer mehr gäbe, würden alle gleich behandelt. „Für die Kläger wäre das dann allerdings ein Eigentor.“ Unterstützung kommt von den Grünen. Deren Gesundheitsexpertin Heidi Kosche sieht den Konkurrenzvorteil der Mini-Kneipen gegenüber Gaststätten mit extra Raucherzimmern ebenso mit Unbehagen wie die Ausnahme selbst: Auf Dauer vergifte das Raucherzimmer auch den Hauptraum. FDP-Fraktionschef Martin Lindner dagegen forderte den Senat auf, der Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz zu folgen, sonst drohe eine Klagewelle. Die CDU würde eine Ausnahme für Ein-Raum-Kneipen akzeptieren. Die FDP wolle „den kleinen Kneipen selbst die Entscheidung überlassen, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sind“ – Kennzeichnung inklusive. So würden Nichtraucher geschützt, und die Gäste hätten freie Wahl. Auch das Gericht in Koblenz verordnete Kneipen eine Kennzeichnung als nicht rauchfreie Gaststätte.

Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz gilt seit Jahresbeginn, aber bis Ende Juni werden keine Strafen verhängt. Danach werden bei Verstößen bis zu 1000 Euro für Wirte und 100 Euro für Gäste fällig. André Görke/Stefan Jacobs

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