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Rauchverbot: Qualmende Köpfe

Seit Jahresbeginn ist der blaue Dunst in Kneipen und Restaurants verboten. Nun kritisieren Gastwirte die Übergangsfrist, weil sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.

Die Ein-Raum-Lokale, das sind die „Problemkinder“ von Klaus-Dieter Richter, dem Vizepräsidenten des Berliner Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). In vielen kleinen Kneipen bleiben seit Jahresbeginn die Gäste aus, weil dort nicht mehr geraucht werden darf. Außerdem können sie keinen abgetrennten Raucherraum einrichten. Verärgert müssen sie feststellen, dass andere Gastwirte ihre Gäste einfach wieder rauchen lassen und auf die Übergangsfrist verweisen. Wer sich ans Gesetz hält, sitzt dagegen allein hinter der Theke – und muss die Pleite befürchten.

Hilfe von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bekommen sie nicht. Das Gesetz gilt für alle Betriebe gleichermaßen“, sagt Sprecherin Regina Kneiding. In der Senatsverwaltung sei kein Betrieb bekannt, der wegen des Nichtraucherschutzgesetzes schließen musste. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass sich die Kundenzahlen einpegeln. Anstatt der ausbleibenden Raucher würden viele Nichtraucher die Lokale besuchen.

Für Speiselokale mag diese Einschätzung gelten. Rund drei Viertel der größeren Gaststätten seien mit dem neuen Gesetz zufrieden, sagt Dehoga-Vizepräsident und Restaurantbetreiber Richter. Bei Eckkneipen sei dieses Verhältnis aber genau umgekehrt. Viele stellen wieder die Aschenbecher auf. Aus Sicht des Dehoga führt auch die sechsmonatige Übergangsfrist des Rauchverbots zu einer Wettbewerbsverzerrung unter den Gastwirten. Erst ab dem 1. Juli drohen denjenigen Bußgelder, die in ihren Lokalen das Rauchen zulassen. Richter stellt eine „unheimliche Unwissenheit“ fest: „Manche Wirte meinen, das Gesetz gebe es noch gar nicht.“ Andere verunsichert die lange Frist. Halten sie sich an das Gesetz, kommen womöglich weniger Gäste. Verstoßen sie dagegen, laufen sie Gefahr, stärker von Ordnungsämtern kontrolliert – und bestraft – zu werden.

„Nicht unproblematisch“ findet man die Übergangsfrist in der Gesundheitsverwaltung. „Andererseits wollten wir den Wirten Zeit geben, zum Beispiel, um ihr Lokal umzubauen“, sagt Sprecherin Kneiding. Ändern lasse sich die Frist jetzt nicht mehr, das Abgeordnetenhaus habe das Gesetz schließlich so verabschiedet.

Der Dehoga kritisiert auch das Bedienungsverbot in Raucherräumen. Das Land Berlin setze sich damit über die bundesweit geltende Arbeitsstättenverordnung hinweg. Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat auf diesen Vorwurf noch nicht reagiert. Ihre Sprecherin äußert sich vorsichtig: „Das ist erstmal unsere Rechtsauffassung.“ Als Gaststätte gilt nach dem Nichtraucherschutzgesetz jeder Betrieb, in dem Lebensmittel verkauft werden. Tabakhändler und Frisöre gehören nicht dazu. Das heißt: Hier darf weiter geraucht werden.Christina Kohl

Christina Kohl

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