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Berlin: Rechnungshof: Reform der Verwaltung kommt nicht voran

Die Berliner Verwaltungsreform, 1994 gestartet und fünf Jahre später in Gesetzesform gegossen, ist „nur sehr eingeschränkt und lückenhaft umgesetzt worden“. Der Landesrechnungshof, der alle Senatsverwaltungen überprüft hat, sieht die Gefahr, „dass der Reformprozess weitgehend zum Erliegen kommt“.

Die Berliner Verwaltungsreform, 1994 gestartet und fünf Jahre später in Gesetzesform gegossen, ist „nur sehr eingeschränkt und lückenhaft umgesetzt worden“. Der Landesrechnungshof, der alle Senatsverwaltungen überprüft hat, sieht die Gefahr, „dass der Reformprozess weitgehend zum Erliegen kommt“.

Ein Kernbestandteil der Reform ist die selbstständige Leitung der Senatsabteilungen, die ihr Personal und die zugewiesenen Finanzmittel eigenverantwortlich einsetzen sollen. In Verträgen mit der politischen Leitung werden die grundsätzlichen Aufgaben und Ziele der Abteilungen festgelegt. Nach Einschätzung des Rechnungshofs halten sich nur die Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung und für Gesundheit und Soziales einigermaßen an diese Vorgaben. Die übrigen Behörden, auch die Senatskanzlei, würden immer noch weitgehend zentralistisch verwaltet.

Ein weiterer Schwachpunkt ist die Kosten- und Leistungsrechnung. Sie wurde zwar flächendeckend eingeführt und funktioniert sogar. Aber der Aufwand ist hoch und der Nutzen niedrig. Mit der neu gewonnenen Kostentransparenz können die meisten Senatsverwaltungen nichts anfangen; sie schafft kaum Anreize zu wirtschaftlichem Handeln. Das liegt auch daran, dass ministerielle (also politische) Aufgaben nur teilweise planbar und die realen Kosten schwer abzubilden sind. Die Führungskräfte in den Behörden kommen damit offenbar nicht klar. Bei kommunalen Dienstleistungen, etwa der Ausstellung eines Passes, ist das anders. Den Bezirksämtern dient die Kosten- und Leistungsrechnung inzwischen als wichtiger Vergleichsmaßstab.

Kritisiert wird vom Rechnungshof, der gestern einen Prüfbericht zur Verwaltungsreform vorlegte, auch die mangelnde Qualitätskontrolle. Hier stellt sich das Problem, dass politisches Handeln nur selten als „Produkt“ beschreibbar ist, dessen Qualität man nachmessen kann. Kundenbefragungen (soweit es Kunden gibt) fanden kaum statt. Arbeitsabläufe wurden zwar optimiert, aber häufig ohne erkennbares System. Mit der wichtigsten Ressource, dem Personal, geht die Hauptverwaltung immer noch schludrig um. Rotation, Mitarbeiterbefragungen, Vorgesetztengespräche – meistens Fehlanzeige. Immerhin wurden für einen Teil der öffentlich Bediensteten inzwischen Anforderungsprofile entwickelt. Die gesamte Reform, klagt der Rechnungshof, komme nur schleppend voran. za

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