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Berlin: Recht auf gefahrfreies Wohnen: Ein Vergleich um einen dicken Hund

Mit einem Vergleich endete der Zivilprozess um die Haltung eines Shar-Pei-Hundes vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen. Der Shar-Pei darf in der Wohnung bleiben.

Mit einem Vergleich endete der Zivilprozess um die Haltung eines Shar-Pei-Hundes vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen. Der Shar-Pei darf in der Wohnung bleiben. Eine Nachbarsfamilie hatte geklagt, die im selben Haus eine Eigentumswohnung besitzt. Sie fürchteten, dass "Famous" ihre sechs Monate alten Tochter in dem gemeinsam benutzten Garten der Stadtvilla anfallen könnte. Beim Verband für deutsches Hundewesen wird der Shar-Pei als "behäbig und völlig harmlos" eingestuft. Auch in der Liste der Kampfhunde wird der Hund nicht aufgeführt. "Jeder Mieter hat ein Recht, gefahrfrei zu wohnen", hatte Anwalt Jörg Grützmacher die Klage begründet. Entscheidend sei nur die potenzielle Gefahr durch den Hund. Da die Klägerpartei nun ohnehin ausziehen will, kam der Vergleich zu Stande.

mura

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