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Berlin: Recht zu quaken

freut sich über richterlichen Beistand für Amphibien Gestern war ein großer Tag für alle Naturfreunde. Es war zugleich ein großer Tag für alle Teichfrösche, Kammmolche und andere amphibische Hauptstädter.

freut sich über richterlichen Beistand für Amphibien Gestern war ein großer Tag für alle Naturfreunde. Es war zugleich ein großer Tag für alle Teichfrösche, Kammmolche und andere amphibische Hauptstädter. Wie gestern bekannt wurde, hat das Berliner Verwaltungsgericht sie in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung bestärkt, wann, wo und wie oft sie wollen und so laut es ihnen gefällt – auch wenn sie nicht mehr zu sagen haben als Quak.

In der Regel unterliegen ja die Frösche. Meistens unterliegen sie den Reifen von Autofahrern. Vor den Richtern aber unterlag den Fröschen diesmal eine Seniorin. Sie hatte sich über die Lärmbelästigung durch rund 1000 Frösche beklagt, die sich in einem Sickerbecken der Wasserbetriebe tummelten, vor ihrem Fenster in einem Spandauer Seniorenheim. Weil die quakenden Tiere sie in Sommernächten um den Schlaf gebracht hatten, forderte sie deren Zwangsumsiedelung ins Grüne. Doch die Richter entschieden, Naturschutz geht vor das Recht auf Ruhe. Zumal die Rentnerin das Angebot der Wasserbetriebe, sie in einem stilleren Trakt des Wohnheims unterzubringen, ausgeschlagen hatte.

Also, liebe Senioren, Autofahrer, Querulanten, Froschaufbläser und andere Hauptstadtbewohner. Das Recht zu quaken, ist nicht länger ein Vorrecht menschlicher Berliner!

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