zum Hauptinhalt

Berlin: Rechte Umtriebe im Dienst

Gericht bestätigte, dass Polizist nicht arbeiten darf

Die Haare auffällig kurz, Schlagstöcke mit Namen nordischer Götter und T-Shirts, die mit einem Wolfskopf und durchkreuzten Schlagstöcken bedruckt waren: Essener Bundespolizisten waren entsetzt über den Auftritt Berliner Kollegen während einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern. „Die laufen rum wie unser polizeiliches Gegenüber auf Neonazi-Demos“, beschwerten sich die Essener. Zwei Polizisten jener Berliner Einheit sind inzwischen fristlos entlassen worden. Gestern wollte einer von ihnen vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung auf Weiterbeschäftigung erstreiten.

Der Kläger war bei dem „Auftritt“ in Bayern im März 2004 Beamter auf Probe. Nach der Kritik der Essener Polizisten war es zu einer Gepäckkontrolle gekommen. Es wurden zwei CDs mit rechtsradikaler Musik beschlagnahmt. Ermittlungen ergaben, dass der jetzt klagende Berliner Polizist die Aufnahmen aus dem Internet heruntergeladen, gebrannt und einem Kollegen gegeben hatte. Er habe so rechtsradikales Gedankengut verbreitet, entschied sein Dienstherr. Ein weiterer Grund für die fristlose Entlassung Ende 2005 war der Vorwurf sexistischer Äußerungen gegenüber einer Kollegin.

„Ich bin ein eher unpolitischer Mensch, gehöre nicht der rechten Szene an“, beteuerte der Kläger nun. Er habe die Musik für Deutsch-Rock gehalten und beim Herunterladen nicht auf den Inhalt geachtet. Fragen des Gerichts gingen auch in Richtung der Vorgesetzten jener Gruppe: „Warum bedurfte es eines Anstoßes von außen?“ Ein Inspektionsleiter sagte, der Eindruck sei misslich, es handele sich aber nicht um eine rechtsradikale Gruppe. Mit zwei Entlassungen und erzieherischen Maßnahmen sei alles aufgearbeitet worden. Die Richter bestätigten nun aber die Entlassung des 26-jährigen Klägers im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. K. G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false