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Berlin: Rechtsberatung: Liebling Rothkegel

Kostenlose Rechtsberatung für jene, die auf der Straße leben oder anderweitig in Not sind - so etwas ist in Deutschland auf Eigeninititative angewiesen und existiert bislang nur punktuell. In Berlin jedoch soll es die ambulante Rechtsberatung bald flächendeckend geben.

Kostenlose Rechtsberatung für jene, die auf der Straße leben oder anderweitig in Not sind - so etwas ist in Deutschland auf Eigeninititative angewiesen und existiert bislang nur punktuell. In Berlin jedoch soll es die ambulante Rechtsberatung bald flächendeckend geben. So hat es Ralf Rothkegel, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Spezialist für Sozialhilferecht, beschlossen. Und ein Konzept erarbeitet, das vorsieht, täglich Anwälte bei Sozialstationen zu etablieren.

Bewandert im Sozialhilferecht werden die Anwälte sein, aber auch bei anderen für die Klientel typischen Problemen helfen können: bei Ärger mit dem Vermieter oder mit der Polizei. Die freien Sozial-Träger freuen sich schon auf die Unterstützung, und auch Anwälte haben sich schon gemeldet, um das Projekt bei einer ersten Sozialstation ins Rollen zu bringen. Allein: Noch fehlt es am Geld. Sponsorend dringend gesucht.

In der U-Bahn hatte Rothkegel die Idee zur Rechtsambulanz, und zwar auf der allmorgendlichen Fahrt mit der U 8 von Steglitz zum Gericht an der Hardenbergstraße. Hier traf Rothkegel immer einen alten Bettler, der mit der Begründung um Geld bat, dass er keine Sozialhilfe beziehe. Keine Sozialhilfe, wie ist das möglich? Rothkegel, der sich sehr wohl bewusst war, dass er als Bundesrichter in einem Elfenbeinturm arbeitet - nur in ganz seltenen Fällen bekommt er die direkt Betroffenen der Fälle zu sehen -, kam ins Grübeln. "Mensch", sagte er bei sich, "du wirst hier hoch dotiert, du hast tolle Sachkenntnisse und könntest gut helfen. Trotzdem bekommst du von den ganz konkreten Problemen auf der Straße kaum etwas zu sehen." Also begann Rothkegel zu recherchieren, mehr als ein Jahr lang. Und bekam "tausendfach bestätigt, dass die Dinge im Argen liegen".

Das grundlegende Problem sei das Informationsdefizit, und zwar sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Profis, sprich den Sozialarbeitern, den Sachbearbeitern auf dem Sozialamt und den Anwälten, wie Rothkegel festgestellt hat. Erstere, so erklärt er, wissen manchmal einfach nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Hilfe haben oder auch nur, an welches Amt sie sich wenden müssen. Vor dem Besuch beim Anwalt stehen Anträge über Anträge: ein Berechtigungsschein auf anwaltliche Hilfe vom Amtsgericht, danach auf Beratungshilfe beim Anwalt selbst. Selbst für einen in der Gesellschaft fest verankerten Menschen wäre all dies ein Hürdenlauf. Für jene, die am Rand leben, ist es ein Labyrinth.

Auch Schwellenängste spielen eine Rolle, wenn es darum geht, sich rechtlichen Beistand zu sichern: wegen schlechter Erfahrungen mit den Ämtern. Oder aus Scham. Jeder zweite Antragsberechtigte, so belegt unter anderem auch eine Studie des Berliner FU-Professors Peter Grottian, meldet sich einfach nicht bei den zuständigen Stellen: 280 000 Berliner beziehen laut Grottian Sozialhilfe, Anspruch hätten aber doppelt so viele - verdeckte Armut nennt man das.

Zwar stranden immer noch genug Menschen mit ihren rechtlichen Problemen bei den Sozialarbeitern der freien Träger. "Aber die Sozialarbeiter haben keine umfassende juristische Ausbildung, die sie befähigt, diese rechtlich völlig unterschiedlichen Fälle zu betreuen", meint Rothkegel. Zumal laut Rechtsberatungsgesetz - einer umstrittenen, weil 1935 noch von den Nazis eingeführten Bestimmung - nur solche Personen Rechtsberatung betreiben dürfen, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wurde. Sprich: die ausgebildetete Anwälte sind. Wer also als Nicht-Anwalt gutwillig, aber illegal durch das Dickicht der Paragraphen helfen möchte, wird unter Umständen mit Bußgeldern, Unterlassungsklagen oder Abmahnungen bestraft.

In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei der Berliner Obdachlosen-Initiative "Warmer Otto", hält einmal die Woche eine durch Spenden finanzierte Rechtsanwältin Sprechstunde. 10 Wohnungslose mindestens stehen dann immer hier Schlange. Zum Beispiel, wenn sie schwarz gefahren sind und nun die Inkasso-Unternehmen auf der Matte stehen. Dann hilft die Anwältin bei der Abfassung von Schreiben. "Die Nachfrage geht weit über das Angebot hinaus", meint Sozialarbeiter Klaus Breitfeld. "Jede weitere Initiative, wie die von Richter Rothkegel, wird dringend gebraucht."

Auch die Beratung der Sozialämter hilft den Betroffenen nicht unbedingt weiter. Rothkegel ist vorsichtig mit seinem Urteil: "Sozialhilfeverwaltung ist Massenverwaltung", meint er schließlich. "Sozialamtsbedienstete sind deshalb manchmal überfordert, sich dem Einzelfall ausreichend zuzuwenden." Außerdem ist, das weiß der Richter, die Klientel nicht die einfachste. Oft kommen gewaltbereite oder betrunkene Menschen hineingetaumelt. "Da ist die Gefahr der Abstumpfung groß."

Und auch unter den Anwälten ist die Bereitschaft nicht immer überwältigend, wenn ein mittelloser Klient endlich den Weg in die Kanzlei gefunden hat. Aus standesrechtlichen Gründen darf ein Mandant zwar explizit nicht wegen seiner Mittellosigkeit abgelehnt werden. Doch die Gebühren, die der Anwalt für seine Arbeit erheben darf, sind so niedrig - für eine Erstberatung laut Gesetz meist zwischen 45 und 110 Mark - und die Streitwerte in der Regel so gering, dass dies ein reines Zuschussgeschäft ist. Kniffe, den unliebsamen Kunden abzuschieben, seien üblich, meint Rothkegel. Im Umkehrschluss bewirkt das System, dass nur wenige Anwälte umfassende Erfahrungen mit dem Sozialrecht sammeln. Zumal dieses schon an der Universität nicht zum Pflichtprogramm gehört, sondern allenfalls Wahlfach ist.

Der Schluss aus all dem ist Rothkegels Idee von der rechtlichen Vor-Ort-Versorgung. Die Anwälte werden hier unterstützt von den Sozialarbeitern, die ihre Klientel kennen und die Unterlagen vorbereiten können. Damit sind kurze Wege für die Betroffenen garantiert und Schwellenängste müssen gar nicht erst auftreten.

Der Pilot ist startbereit

Auch das Problem der Vergütung und des Zeitaufwandes hat Ralf Rothkegel, zumindest im Konzept, gelöst: Alles, was er braucht, sind 10 000 Mark im Monat. Die werden aufgeteilt auf fünf Freiwillige, die sich auch den Wochenplan teilen: Jeden Tag befreit sich ein anderer Anwalt vom Büro für die Arbeit auf der Sozialstation. Und kassiert für vier Einsätze im Monat schlussendlich ein Fünftel der 10 000 Mark - so kann er sich die soziale Arbeit leisten und muss auch sein Hauptstandbein, die Kanzlei, nicht vernachlässigen.

Der Rest ist reine Organisation: Die Wohlfahrtsorganisationen entscheiden untereinander, welcher Bezirk diese Hilfe am nötigsten hat. Rothkegel hält sich da raus. Und die ersten sechs Anwälte stehen schon bereit, ihren Schichtdienst aufzunehmen. "Von einem Tag auf den anderen" ließe sich ein Pilotprojekt starten, verspricht Ralf Rothkegel. Fehlt nur noch der Sponsor.

Wer Interesse hat, das Projekt "Rechtsambulanz" zu fördern, der wende sich an Ralf Rothkegel beim Bundesverwaltungsgericht an der Hardenbergstraße 31 in 10623 Berlin. Wer die Rechtsberatung beim "Warmen Otto" unterstützen möchte, kann sich telefonisch beim Sozialarbeiter Klaus Breitfeld melden unter 39 87 91 81.

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