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Berlin: Rechtsextremismus: Berliner Neonazi soll wegen Mordversuchs vor Gericht

Ein führender Berliner Neonazi soll sich nach einer Entscheidung des Landgerichts für einen Brandanschlag vor mehr als acht Jahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum versuchten Mord vor Gericht verantworten. Das Gericht habe die erstinstanzliche Verurteilung des 32-jährigen Oliver Schweigert zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an eine Schwurgerichtskammer verwiesen, teilte ein Justizsprecher am Freitag mit.

Ein führender Berliner Neonazi soll sich nach einer Entscheidung des Landgerichts für einen Brandanschlag vor mehr als acht Jahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum versuchten Mord vor Gericht verantworten. Das Gericht habe die erstinstanzliche Verurteilung des 32-jährigen Oliver Schweigert zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an eine Schwurgerichtskammer verwiesen, teilte ein Justizsprecher am Freitag mit. Da sich zum Zeitpunkt des Brandanschlags auf einen Jugendclub Besucher in dem betroffenen Gebäude aufgehalten hätten, bestehe der Verdacht des versuchten Mordes.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schweigert vor, zu dem Anschlag auf ein Jugendcafé im Oktober 1992 in Lichtenberg Beihilfe geleistet zu haben. Er soll kurz vor der Tat als Wortführer vor rechtsextremen Gesinnungsgenossen auf einem Kameradschaftsabend aufgetreten sein, auf dem über die Planung und Ausführung des Anschlages diskutiert wurde. Vier junge Männer, die den Brandanschlag verübt hatten, wurden bereits rechtskräftig verurteilt.

Schweigert war wegen des Anschlages im vergangenen Mai von einem Berliner Amtsgericht verurteilt worden. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt. Allerdings könnte auch die Schwurgerichtskammer bei einem Schuldspruch keine Strafe von mehr als drei Jahren verhängen.

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