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Rechtsextremismus: Ein Haftbefehl im Schlägerprozess aufgehoben

Im Prozess gegen vier Rechtsextremisten, die in Friedrichshain einen jungen Linken fast totgeprügelt haben sollen, gab es am Dienstag eine kleine Überraschung. Der Haftbefehl gegen einen der Angeklagten wurde aufgehoben.

Von Frank Jansen

Die 24. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Berliner Landgerichts hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten Michael G. auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, begründete der Vorsitzende Richter, Kay-Thomas Diekmann, den Beschluss. Von den „neutralen“ Zeugen habe keiner Michael G. belastet. Der Angeklagte konnte nun nach mehr als einem halben Jahr die Untersuchungshaft verlassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Männern vor, in der Nacht zum 12. Juli 2009 in Friedrichshain den Linken Jonas K. zu Boden geschlagen und dann mit Tritten massiv misshandelt zu haben. Laut Anklage handelte es sich bei der Attacke um versuchten Mord. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und überlebte nur knapp.

Das Tatgeschehen ist allerdings weiterhin in Teilen unklar. Vor den brutalen Tritten gegen Jonas K. gab es eine Schlägerei zwischen Linken und den Angeklagten. Einer der Rechtsextremisten wurde dabei am Kopf verletzt. Offenbar flohen die Linken nach der Auseinandersetzung und Jonas K. wurde ein Opfer der Rache der Rechtsextremisten.

Zwei mutmaßlich linke Zeugen haben im Prozess den jetzt freigelassenen Michael G. belastet, allerdings in verschiedenen Versionen. Der Angeklagte selbst sagte zum Auftakt, er habe einer unbekannten Person „eine geklatscht“, aber von den Tritten gegen Jonas K. nichts mitbekommen. Frank Jansen

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