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Berlin: Rechtsextremismus: Strafverteidiger-Vereinigung will Horst Mahler rauswerfen

Berliner Anwälte versuchen jetzt das erste Mal, kollektiv auf die rechtspolitischen Vorstöße aus dem braunen Milieu zu reagieren. Dem vom links- zum rechtsextremen Lager gewechselten Rechtsanwalt Horst Mahler droht ein berufspolitischer Hinauswurf: Der Strafverteidiger Hans-Joachim Ehrig hat in dieser Woche den Ausschluss Mahlers aus der Vereinigung Berliner Strafverteidiger beantragt.

Von Frank Jansen

Berliner Anwälte versuchen jetzt das erste Mal, kollektiv auf die rechtspolitischen Vorstöße aus dem braunen Milieu zu reagieren. Dem vom links- zum rechtsextremen Lager gewechselten Rechtsanwalt Horst Mahler droht ein berufspolitischer Hinauswurf: Der Strafverteidiger Hans-Joachim Ehrig hat in dieser Woche den Ausschluss Mahlers aus der Vereinigung Berliner Strafverteidiger beantragt. Ihr gehören rund 400 Anwälte an. Ehrig wirft Mahler grundgesetzwidrige Forderungen vor - so die nach Ausnahmegerichten, standrechtlichen Erschießungen und nach der Todesstrafe.

Die Initiative ist umso bemerkenswerter, als die Strafverteidiger-Vereinigung sich unter dem Vorsitz von Ehrig vor Jahren für die Wiederzulassung Mahlers zur Anwaltschaft eingesetzt hat, nachdem dieser seine Strafe verbüßt hatte. Die Zulassung war dem ehemaligen RAF-Mitglied und Untergrund-Kämpfer Mahler entzogen worden.

Ehrig streitet auch heute noch für die "weltanschauliche Breite" der Anwaltsvereinigung. Diese Breite setze aber "den Grundkonsens über eine rechtsstaatliche Strafverteidigung voraus", schreibt er in seinem Ausschlussantrag. Konkret ist Mahlers Mitwirkung an einer "Ausrufung des Aufstandes der Anständigen" gemeint, die am 15. Oktober im Internet veröffentlicht wurde unter " www.werkstatt-neues-deutschland.de ".

In diesem Aufruf heißt es unter anderem: "Die ersten praktischen Schritte zur Befreiung vom Judaismus sind der friedliche Aufstand der Anständigen mit dem Ziel

eine Deutsche Nationalversammlung zu berufen, die durch Einsetzung einer provisorischen Reichsregierung und mit der Inkraftsetzung einer neuen Reichsordnung die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederherstellen wird."

Rauschgiftbesitzer sollten dann mit militärischen Mitteln bekämpft und bei "Kombattantenstatus" standrechtlich erschossen werden. Das organisierte Verbrechen solle durch Umkehrung der Beweispflicht bei Strafverfahren zerschlagen werden. Das würde laut Ehrig die grundgesetzliche Unschuldsvermutung beseitigen.

Verantwortlich für die Website zeichnet die Splittergruppe "Deutsches Kolleg". Mahler und zwei weitere Rechtsextremisten haben das Pamphlet vom 15. Oktober unterzeichnet. Das "Kolleg" wurde 1994 gegründet, seine Mitglieder propagieren den "Reichsgedanken". Treibende Kraft ist neben Mahler, der erst Ende der 90er Jahre hinzustieß, vor allem Reinhold Oberlercher. Auch er hat ein Links-Rechts-Crossover hinter sich. Ende der 60er Jahre mischte Oberlercher beim SDS in Hamburg mit, inzwischen propagiert er ein "100-Tage-Programm einer nationalen Notstandsregierung in Deutschland".

Oberlercher bekundet auch Sympathie für die NPD, beispielsweise trat er im vergangenen September bei einer Pressekonferenz in der Berliner Parteizentrale auf. Mahler hat es noch weiter gebracht: Er wird die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten, wenn der Antrag auf Verbot der Partei verhandelt wird.

Die Bekämpfung der Neonazis "ist keine Sache, die man allein der Polizei und Politik überlassen kann", sagte Strafvertediger Ehrig gestern dem Tagesspiegel. Sie sei auch Aufgabe der gesellschaftlichen Gruppen. Und wenn "neonazistische Gesinnung sich so berufsbezogen äußert, dann muss man einen Trennungsstrich ziehen."

Vorstöße bei der Anwaltskammer gegen Mahler gibt es hingegen nicht. Zuständig für einen Antrag auf Entziehung der Zulassung wäre die Berliner Staatsanwaltschaft.

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