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Rechtslage: Modrow-Verträge 

Warum viele Ostberliner mit dem Hausverkauf noch warten.

Zu DDR-Zeiten gehörten den meisten Hausbesitzern in den Ostbezirken lediglich ihre Häuser, die Grundstücke darunter jedoch dem Staat. Kurz vor der Wiedervereinigung, im März 1990, erließ die DDR-Regierung unter Hans Modrow ein Gesetz, wonach sie die Grundstücke für wenige Tausend Mark kaufen konnten. Die Kaufverträge, Modrow-Verträge genannt, waren später immer wieder Anlass für Diskussionen und auch gerichtliche Auseinandersetzungen, weil die Kaufpreise als zu günstig angesehen wurden. Auch das Land Berlin klagte. Die meisten Verträge wurden schließlich abgeändert. Berlin sicherte sich ein auf 30 Jahre befristetes Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen und hohe Ausgleichszahlungen, sollte ein Grundstück vor der 30-Jahres-Frist verkauft werden. Damit sollte reinen Spekulationsverkäufen ein Riegel vorgeschoben werden. Die Frist gilt ab der Neubeurkundung, die teilweise erst in den späten 1990er Jahren erfolgte. 

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