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Rechtssprechung: Gericht berät über Merkel und Kurras

Im Jahr 2011 stehen vor dem Verwaltungsgericht wieder interessante Fälle zur Entscheidung an. Unter anderem geht es auch um den Terminkalender von Angela Merkel.

Von Fatina Keilani

Dürfen Bürger den Terminkalender von Bundeskanzlerin Angela Merkel einsehen? Kann es Demonstranten verboten werden, israelfeindliche Parolen zu rufen? Muss am Leipziger Platz umgeplant werden? Die Fälle, die in dem aktuellen Geschäftsbericht des Verwaltungsgerichts aufgeführt sind, deuten auf ein interessantes Jahr 2011 hin.

Kläger kommen inzwischen schneller zu ihrem Recht als noch vor vier Jahren – die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von fast 24 Monaten im Jahr 2006 auf 11,5 Monate 2010. Die Richter haben über die Jahre mehr Verfahren erledigt, als eingingen, und so den Stau verringert. 2010 kehrte sich das Verhältnis allerdings erstmals wieder um.

Besonders auffallend ist der Anstieg bei Asylverfahren. Ihre Zahl hat sich 2010 fast verdoppelt; es gingen 1150 Anträge ein. Im Vorjahr waren es 625.

Folgende Fälle sollen 2011 vom Gericht unter anderem entschieden werden: Kläger verlangen Einsicht in den Terminkalender der Kanzlerin, um mehr über das Geburtstagsessen zu erfahren, das Merkel 2008 zum 60. Geburtstag des Deutsche- Bank-Chefs Ackermann im Kanzleramt ausrichtete. Zu klären ist, ob das Informationsfreiheitsgesetz dies Verlangen deckt.

Am Leipziger Platz wehren sich Nachbarn mit Klagen gegen die geplante Bebauung des früheren Wertheim-Areals.

Als ehemaliger politischer Häftling bekam Karl-Heinz Kurras einst 4500 Euro Eingliederungshilfe. Nachdem die Stasi- Vergangenheit des früheren Polizisten und Todesschützen des Studenten Benno Ohnesorg bekannt wurde, verlangt Berlin das Geld zurück. Darüber will das Gericht Ende 2011 entscheiden. F

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