Rechtsstreit : Da ist Musik drin

20.02.2010 00:00 UhrVon Cay Dobberke
Knaack Foto: Heerde
Im Berliner Tradtionsclub Knaack darf jetzt auch wieder nach 22 Uhr gelärmt werden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied erneut gegen die Klagen von Anwohnern. - Foto: Heerde

Das Berliner Verwaltungsgericht gibt dem Knaack-Club Recht: Wer ein Wohnhaus neben einer Diskothek baut, darf sich hinterher nicht über Lärm beschweren.

Wer ein Wohnhaus neben einem Musikclub errichtet und sich selbst nicht um den Schallschutz kümmert, kann die Lärmvermeidung nicht allein den Clubbetreibern aufbürden. Mit einem entsprechenden Beschluss hat das Berliner Verwaltungsgericht jetzt zugunsten des seit 1952 bestehenden Knaack-Clubs an der Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg entschieden. Zur Rücksichtnahme sei „nicht nur derjenige verpflichtet, der die Emissionen verursache“. Der Neubau neben dem Club sei „als rücksichtslos anzusehen“, befand die 13. Kammer des Gerichts und erklärte die Wohnnutzung vorerst für unzulässig.

Der Fall könnte weitreichende Folgen für den Streit um Lärm in verschiedenen Bezirken haben – allerdings handelt es sich zunächst nur um eine Eilentscheidung und nicht um ein rechtskräftiges Urteil.

„Das Bezirksamt wird am Dienstag über die Konsequenzen beraten“, sagte etwa Jens-Holger Kirchner (Grüne), Stadtrat für öffentliche Ordnung in Pankow. Das Gericht habe empfohlen, das nach Beschwerden der Nachbarn verhängte Verbot lauter nächtlicher Veranstaltungen auszusetzen. Auch andere Bezirke beobachten den Gerichtsentscheid mit großem Interesse.

Der Streit begann damit, dass ein Büro- und Verwaltungsgebäude an der Heinrich-Roller-Straße ab 2005 zum Wohnhaus mit Eigentumswohnungen umgebaut wurde. Die ersten Bewohner beschwerten sich seit Ende 2008 über den Lärm. Schallmessungen ergaben „erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte“, wie es im Gerichtsbeschluss heißt. Vor allem die wummernden Bässe sollen den neuen Nachbarn den Schlaf geraubt haben.

Anscheinend hätte der Bezirk die Baugenehmigung nicht bedingungslos erteilen dürfen; sie enthalte „keinerlei Hinweise“ auf den Disko- und Konzertbetrieb nebenan und keine Lärmschutzauflagen, kritisieren die Verwaltungsrichter. Der Club habe zwar die Widerspruchsfrist gegen die Neubaugenehmigung verstreichen lassen, sei daran aber nicht schuld, weil die Betreiber lange nichts von dem Projekt erfahren hätten.

Stadtrat Kirchner findet, die Architekten des Wohnhauses seien „ignorant“ vorgegangen und hätten „nicht berücksichtigt, wo sie bauen“. Er betont allerdings, dies sei seine „persönliche Meinung“ und nicht die offizielle Haltung des Bezirks. Er freue sich, dass der Knaack-Club nun wahrscheinlich doch an seinem Standort bleiben könne. Denn Geschäftsführer Matthias Harnoß hatte wegen der Lärmschutzauflagen, die zu einem eingeschränkten Konzertbetrieb und sinkenden Besucherzahlen führten, bereits einen Umzug erwogen. Auch andere Clubs wie das SO 36 an der Oranienstraße in Kreuzberg haben wegen des Lärms Ärger mit Nachbarn. Am SO 36 soll deshalb eine Schallschutzwand gebaut werden. Allerdings wohnt der dortige Beschwerdeführer nicht in einem Neubau, insofern dürfte die Rechtslage anders sein.

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