Rechtsstreit um Besoldung : Staatsdiener verlangen mehr Geld

27.10.2012 00:00 Uhrvon
Bei der Arbeit. Auch Berliner Feuerwehrleute fühlen sich im Vergleich zu anderen Beamten zu schlecht bezahlt. Foto: dapd
Bei der Arbeit. Auch Berliner Feuerwehrleute fühlen sich im Vergleich zu anderen Beamten zu schlecht bezahlt. - Foto: dapd

Sechs Beamte klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen den Senat. Sie halten ihre Bezahlung für zu niedrig und ihrem Amt nicht angemessen.

Berliner Landesbeamte erhalten rund 14 Prozent weniger Gehalt als ihre Kollegen im Bund. Verglichen mit den Beamten in den anderen Bundesländern haben sie im Durchschnitt sechs Prozent weniger im Portemonnaie. Sechs Beamte haben deswegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt, weil sie ihre „Alimentation“, so heißt es im Amtsdeutsch, für rechtswidrig, zu niedrig und nicht dem Amt angemessen halten. Zu den Klägern gehört ein 47-jähriger Feuerwehrmann, der als Brandoberinspektor nach der Besoldungsgruppe 10 bezahlt wird.

Der siebenfache Familienvater – vier Kinder sind noch minderjährig – will feststellen lassen, dass er seit 2008 zu wenig Geld erhält.

In der Eingruppierung A 10 liegt in Berlin das Grundgehalt laut dem Berliner Beamtenbund, der die Klagen unterstützt, bei rund 42000 Euro jährlich, in Mecklenburg-Vorpommern erhält ein Beamter rund 3700 Euro mehr. Dazu kommen noch Familienzuschläge. Im Berliner öffentlichen Dienst arbeiten knapp 67000 Beamte. In der gestrigen Verhandlung machte der Vorsitzende Richter Christoph Heydemann deutlich, dass das Verwaltungsgericht das Berliner Besoldungsgesetz nicht für verfassungswidrig erklären dürfe. Komme die Kammer zu dieser Auffassung, müsse sie die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Heydemann sagte, dass frühere Urteile der Verfassungsrichter berücksichtigt werden müssten. Er verwies auf eine Entscheidung vom Mai zur Besoldung in Niedersachsen.

Damals urteilten die Karlsruher Richter, dass nur eine „evident unzureichende“ Besoldung verfassungswidrig sei. Dieser Frage müsse man auch für Berlin nachgehen. Das Gericht betrachtet dabei auch die Vergleichsgruppen, etwa die Beamten anderer Bundesländer oder des Bundes. Im Vergleich mit den nicht-verbeamteten Beschäftigten des Berliner öffentlichen Dienstes sieht das Gericht, dass deren Einkommen noch unter dem der Beamten liege. Zudem sei bei der Berechnung das Netto-Einkommen ausschlaggebend. Das Verwaltungsgericht traf gestern noch keine Entscheidung, es will diese in 14 Tagen verkünden.

In den zurückliegenden Wochen musste sich das Verwaltungsgericht schon einmal mit der Beamtenbesoldung beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob die bis zum vergangenen Jahr geltenden Eingruppierungen für Gehaltssteigerung altersdiskriminierend sind, da bei der Staffelung auch das Lebensalter der Beamten berücksichtigt wurde. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht bei der Bezahlung der Beamten vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Aber auch der DGB lässt die von einem Experten prüfen, ob Berlin verfassungsgemäß handelt.

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