zum Hauptinhalt

Berlin: Reform soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird zwar vom Senat bezahlt, ist aber auf die zwölf Bezirke aufgeteilt. Er organisiert unter anderem: Kinderimpfungen, Einschulungsuntersuchungen, Hygienekontrollen, Gesundheitsaufklärung, Seuchenschutz und psychiatrische Notdienste.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird zwar vom Senat bezahlt, ist aber auf die zwölf Bezirke aufgeteilt. Er organisiert unter anderem: Kinderimpfungen, Einschulungsuntersuchungen, Hygienekontrollen, Gesundheitsaufklärung, Seuchenschutz und psychiatrische Notdienste. Ziel der ÖGDReform ist eine Neuorganisation und die Einsparung von 8,4 Millionen Euro, zehn Prozent aus dem ÖGD-Gesamtbudget von 84 Millionen Euro.

Zeitplan: Der Senat will das Reformgesetz noch vor der Sommerpause ins Abgeordnetenhaus einbringen, das es beschließen muss. Am 1. Januar 2006 soll das Gesetz in Kraft treten. I.B.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false