Berlin: Reform soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird zwar vom Senat bezahlt, ist aber auf die zwölf Bezirke aufgeteilt. Er organisiert unter anderem: Kinderimpfungen, Einschulungsuntersuchungen, Hygienekontrollen, Gesundheitsaufklärung, Seuchenschutz und psychiatrische Notdienste.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird zwar vom Senat bezahlt, ist aber auf die zwölf Bezirke aufgeteilt. Er organisiert unter anderem: Kinderimpfungen, Einschulungsuntersuchungen, Hygienekontrollen, Gesundheitsaufklärung, Seuchenschutz und psychiatrische Notdienste. Ziel der ÖGDReform ist eine Neuorganisation und die Einsparung von 8,4 Millionen Euro, zehn Prozent aus dem ÖGD-Gesamtbudget von 84 Millionen Euro.
Zeitplan: Der Senat will das Reformgesetz noch vor der Sommerpause ins Abgeordnetenhaus einbringen, das es beschließen muss. Am 1. Januar 2006 soll das Gesetz in Kraft treten. I.B.
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