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Dienst? Oder Vergnügen? Wowereit mit Henkel beim Fußball. Foto: dapd

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Berlin: Regeln für kostenlose Vip-Tickets Abgeordnetenhaus beschließt Gesetz

Das Parlament ist sich einig: Freikarten für die Philharmoniker, Hertha BSC oder andere Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch Einladungen zum Essen dürfen von den Berliner Abgeordneten nur noch unter strengen Bedingungen angenommen werden. In schöner Eintracht werden alle fünf Fraktionen am Donnerstag im Abgeordnetenhaus die gesetzliche Grundlage dafür beschließen.

Das Parlament ist sich einig: Freikarten für die Philharmoniker, Hertha BSC oder andere Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch Einladungen zum Essen dürfen von den Berliner Abgeordneten nur noch unter strengen Bedingungen angenommen werden. In schöner Eintracht werden alle fünf Fraktionen am Donnerstag im Abgeordnetenhaus die gesetzliche Grundlage dafür beschließen.

Geändert wird das Landesabgeordnetenhausgesetz. Es legt fest, wie unsere Volksvertreter künftig mit kostenlosen Vip-Tickets umgehen sollen, die als „geldwerte Zuwendung“ gelten. „Aus Anlass interparlamentarischer oder internationaler Beziehungen oder der Teilnahme an einer Veranstaltung zur Darstellung der Standpunkte des Abgeordnetenhauses oder seiner Fraktionen“ dürfen die Einladungen angenommen werden. Allerdings nur bis zu einer Wertgrenze von 2500 Euro. Wird diese Summe überschritten, muss dies dem Parlamentspräsidenten angezeigt werden.

Freier Eintritt ist den Abgeordneten in Zukunft auch dann erlaubt, wenn sie mit der Teilnahme an der Veranstaltung einer „repräsentativen Verpflichtung“ nachkommen oder eine „gesellschaftlichen Anstandspflicht“ erfüllen, weil sie nach den Regeln der Höflichkeit die Einladung nicht zurückweisen können. Dazu zählt auch ein mit der Veranstaltung verbundenes leckeres Menü. In diesen Fällen gibt es keine Wertgrenze, die von den Parlamentariern zu beachten ist. Dies ergebe sich aus der Natur der Sache, heißt es in der Gesetzesbegründung. „Der Wert bewegt sich typischerweise weit unterhalb der Grenze von 2500 Euro.“ Außerdem müssten Abgeordnete ihr Mandat ausüben und ihren gesellschaftlichen Pflichten nachkommen dürfen, ohne den Wert der Einladung festzustellen, der in der Regel auch schwer zu ermitteln sei. Dies wäre „kaum zumutbar“.

Das Abgeordnetenhaus hat sich mit dieser Gesetzesänderung Mühe gegeben und Zeit gelassen. Zehn Monate brauchten die Fraktionen, um ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes zu verdauen. Die Juristen hatten im Januar festgestellt, dass Gratistickets und -einladungen zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber gegen das Parteien- und Abgeordnetengesetz verstoßen können. Es musste also Rechtsklarheit geschaffen werden. Es war übrigens nicht das erste Gutachten. Schon 1969 kritisierten die Parlamentsjuristen die massenhafte Verteilung von Gratiskarten für öffentliche Kultureinrichtungen an Politiker und Behördenmitarbeiter als Verstoß gegen das Haushaltsrecht. Wenigstens war man damals ehrlich. Die Vips saßen in Theatern und Opern gratis auf „Dienst-“ und „Ehrenplätzen“. za

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