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Berlin: Regenbogenfahne darf jetzt legal flattern

Zur Parade der Schwulen und Lesben am ChristopherStreet-Day wehte die Regenbogenfahne bisher ohne rechtliche Grundlage an öffentlichen Gebäuden. Künftig kann das Symbol der Homo-Bewegung ganz legal an Berlins Fahnenmasten flattern.

Zur Parade der Schwulen und Lesben am ChristopherStreet-Day wehte die Regenbogenfahne bisher ohne rechtliche Grundlage an öffentlichen Gebäuden. Künftig kann das Symbol der Homo-Bewegung ganz legal an Berlins Fahnenmasten flattern. Das hat der Senat beschlossen. Die Novelle wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Die Neufassung sieht vor, nicht mehr lediglich die Bundes- und Landesflagge, sondern als dritte zusätzlich die Europaflagge zu setzen, sofern drei Flaggenmasten vorhanden sind. Außerdem können zu besonderen Anlässen nicht-hoheitliche Fahnen gehisst werden. Dazu zählt etwa die Regenbogenflagge am Christopher-Street-Day. Neu aufgenommen wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar). Dagegen soll das Führen von Dienstflaggen an Dienstfahrzeugen künftig entfallen, weil es nicht mehr zeitgemäß sei. wie

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