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Berlin: Regierender wird mächtig wie ein Ministerpräsident

Alle Parteien wollen jetzt die Richtlinienkompetenz des Senatschefs sowie mehr Demokratie und Abgeordneten-Rechte

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Amt des Regierenden Bürgermeister wird mit mehr Macht ausgestattet. Nach der Wahl im September darf der Regierungschef erstmals die Senatoren ernennen und entlassen. Sie werden nicht mehr vom Parlament gewählt und können auch nicht mehr durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Berlins Landeschef soll künftig auch die Richtlinien der Regierungspolitik festlegen, ohne den Senat vorher fragen zu müssen. Und er bestimmt die Ressorts (Geschäftsbereiche) der Senatsmitglieder.

Darauf haben sich alle fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus endgültig geeinigt: Die Rolle des Regierungschefs wird dadurch gestärkt. Zugleich werden die Abgeordneten aber auch besser informiert und die Volksgesetzgebung wird spürbar erleichtert. Am nächsten Donnerstag wird der gemeinsame Antrag im Parlament eingebracht und am 18. Mai beschlossen. Rechtsgültig werden die Verfassungsänderungen erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung, die zusammen mit der Abgeordnetenhauswahl stattfindet.

In allen Flächenländern und in Hamburg werden nur die Regierungschefs vom Parlament gewählt und haben anschließend freie Hand, um ihr Kabinett zu besetzen. Die jeweiligen Koalitionsfraktionen haben zwar immer noch ein Wörtchen mitzureden; aber nicht mehr in Form einer geheimen Wahl. In Berlin hat es öfter „Heckenschützen“ gegeben, die den Kandidaten aus den eigenen Reihen anonym die Gefolgschaft verweigerten. Damit soll nun Schluss sein.

Mehr Macht für den Regierungschef, darauf lassen sich Grüne und PDS nur ein, weil zugleich die „Volksgesetzgebung“ und die Rechte der Abgeordneten gestärkt werden. Die Volksvertreter dürfen künftig „Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen“ nehmen, soweit nicht „öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“, der Datenschutz und das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dagegenstehen. Zusätzlich werden Aufsichts- und Verwaltungsräte, die vom Senat oder Parlament in ein öffentliches Unternehmen geschickt wurden, zu weitreichenden Auskünften verpflichtet. Das soll die parlamentarische Kontrolle erleichtern.

Gestärkt wird auch die „direkte Demokratie“. Volksinitiativen, die das Abgeordnetenhaus zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen, müssen nur noch von 20 000 Berlinern unterschrieben werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Bisher waren 90 000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger nötig.

Volksbegehren sind in Zukunft auch dann zulässig, „wenn sie Einnahmen und Ausgaben“ im Landeshaushalt auslösen. Das Budgetrecht des Parlaments darf aber nicht angetastet werden, und die Verfassungsmäßigkeit des Etats muss sichergestellt bleiben. Der Antrag auf ein Volksbegehren braucht nur noch 20 000 statt bisher 25 000 Unterschriften. Das Quorum wird von 10 auf 7 Prozent verringert. Ein Volksentscheid ist erfolgreich, „wenn sich eine Mehrheit, die zugleich ein Viertel der Wahlberechtigten ausmacht, dafür ausspricht“. Auch die Verfassung darf bald per Plebiszit geändert werden. Mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten und zwei Drittel der Abstimmenden müssen mit Ja stimmen. (Meinungsseite)

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