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Berlin: Regierung kürzt das Trennungsgeld

Nach der Affäre um unrechtmäßige Zahlungen müssen Landesbedienstete mit Einbußen rechnen

Potsdam - Als Reaktion auf die Trennungsgeld-Affäre verschärft die Landesregierung die Bedingungen, unter denen diese Entschädigung gewährt wird. Am Dienstag verabschiedete das Kabinett den Entwurf einer neuer Trennungsgeld-Verordnung, die „sehr restriktiv ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Ostens entspricht“, wie Finanzminister Rainer Speer (SPD) sagte.

Künftig sollen Landesbedienstete nach Versetzungen nur noch dann Trennungsgeld erhalten, wenn Wohn- und neuer Dienstort mindestens 50 Kilometer voneinander entfernt sind. Bisher waren es in Brandenburg wie auch den meisten anderen Ländern nur 30 Kilometer. Speers Entwurf hatte 40 Kilometer vorgesehen, was vom Kabinett auf Druck der SPD-Landtagsfraktion aber noch verschärft wurde: Mit der Mindest-Distanz von 50 Kilometern folgt das Land Mecklenburg-Vorpommern, wo derzeit die bundesweit strengste Regelung gilt.

Speer sprach sich dagegen aus, das Trennungsgeld ganz abzuschaffen, womit Brandenburg das erste Bundesland wäre. Er wies darauf hin, dass Landesbedienstete „in erheblichen Umfang“ versetzt werden müssten, etwa Lehrer, Polizisten und Finanzbeamte. Künftig erhalten diese Trennungsgeld auch nur noch für eine kürzere Zeit, nämlich drei Monate. Bislang wurde es bis zu einem Jahr und länger gezahlt, wenn der Bedienstete nachweisen konnte, am neuen Dienstort für sich und seine Familie keine angemessene Wohnung zu finden.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat Brandenburg bislang jährlich rund 2,65 Millionen Euro (Stand 2003) für Trennungsgeld-Zahlungen an Landesbedienstete ausgegeben. Durch die rigidere Bewilligung verspricht sich Speer nicht näher bezifferte Einsparungen im Landeshaushalt.

Die Trennungsgeld-Affäre hatte Anfang 2004 begonnen, als bekannt wurde, dass hochrangige Landesbedienstete insbesondere aus der Justiz die Entschädigung zu Unrecht bezogen haben sollen. Unabhängige Experten haben seitdem 580 Trennungsgeldzahlungen an teils hochrangige Beamte der Landesregierung beanstandet. Davon sind nach letzten Angaben der Staatskanzlei inzwischen 347 Fälle abgearbeitet. Die meisten Prüfverfahren wurden eingestellt, in 111 Fällen ergingen Rückforderungsbescheide. Rund 200 Fälle, die meisten davon im Justizressort, werden allerdings immer noch geprüft.

Immer noch ungeklärt sind die prominentesten Fälle. So hatte Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) im Landtag erklärt, dass der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder), Dieter Liebert, aufgrund falscher Angaben zu Unrecht Trennungsgeld in erheblicher Höhe bezogen haben soll – was dieser bestreitet. Allein in diesem Fall geht es um rund 60 000 Euro.

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