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Berlin: „Religion muss ordentliches Fach sein“ Bischof Wolfgang Huber über Schule und Kirche

Im „Rheinischen Merkur“ beklagen Sie, dass Religion meist in Randstunden, am Anfang oder Ende eines Schultages, unterrichtet wird. Warum ist das problematisch?

Im „Rheinischen Merkur“ beklagen Sie, dass Religion meist in Randstunden, am Anfang oder Ende eines Schultages, unterrichtet wird. Warum ist das problematisch?

Weil er dadurch nicht als gleichberechtigtes Unterichtsangebot in den Schulalltag integriert ist. Die Schüler wählen praktisch zwischen Religionsunterricht und Freistunde. Ich bin für die Wahlfreiheit – aber zwischen Unterrichtsfächern.

Warum halten Sie den Religionsunterricht in der Schule für unverzichtbar?

Weil die Schule ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen kann, wenn sie nicht auch Orientierungswissen anbietet. Religionsfreiheit meint nicht nur, Freiheit von Religion, sondern die Freiheit, sich zwischen Religionen und Weltanschauungen entscheiden zu können.

Sie sagen, dass der Staatsvertrag zwischen Kirche und Land ohne Aussagen zum Religionsunterricht nicht unterzeichnet werden kann. Was fordern Sie konkret?

Der Religionsunterricht sollte den Status eines ordentlichen Unterrichtsfaches haben. Wir schlagen vor, einen Wahlpflichtbereich einzuführen. Das bedeutet, dass sich jeder Schüler entscheiden muss, ob er an einem Religionsunterricht teilnimmt oder ein Ethikfach belegt.

Hat sich der Senat schon bewegt?

Bildungssenator Klaus Böger hat zugestimmt, dass an Schulen, in denen nicht genügend Kinder für den Religionsunterricht in einer Klasse zusammen kommen, jetzt die Schüler aus Parallelklassen zusammengeführt werden können.

Sie beklagen, dass der Humanistische Verband mehr Zuschüsse als die Kirche erhält.

Das habe ich nie behauptet, denn es trifft nicht zu. Die Zuschüsse stehen aber in keinem Verhältnis zu den Mitgliederzahlen.

Vielleicht aber im Verhältnis zu den Schülerzahlen im Lebenskundeunterricht.

Gegen Gelder für den Unterricht haben wir nichts. Wohl aber gegen Mittel, mit denen Geschäftsstellen finanziert werden.

Sie kritisieren die „sorglose“ Haltung des Senats zum Islamunterricht.

Ich kritisiere, dass nach dem jetzigen Anbieter-Modell vor allem die Islamische Föderation zum Zuge kommt. Besser wäre, den Islam-Unterricht in einem Wahlpflichtbereich den anderen Religions- und Ethikfächern gleichzustellen. Muslimische Kinder würden in ihrer Religion von ausgebildeten Lehrern unterrichtet, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Der Unterricht müsste natürlich in deutscher Sprache erfolgen.

Das Gespräch führte Sandra Dassler

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