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Berlin: "Religionsunterricht ist keine Missionierung"

Wolfgang Huber ist seit 1995 Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Der verheiratete Theologe ist Mitglied des Nationalen Ethikrats der Bundesregierung und gehört dem Rat der evangelischen Kirche in Deutschland an.

Wolfgang Huber ist seit 1995 Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Der verheiratete Theologe ist Mitglied des Nationalen Ethikrats der Bundesregierung und gehört dem Rat der evangelischen Kirche in Deutschland an.

Bischof Huber, wann treten Sie aus der SPD aus?

Meine Mitgliedschaft in der SPD ruht, seit ich Bischof bin. Schon deshalb trete ich nicht aus. Das Wesen einer ruhenden Mitgliedschaft besteht darin, dass man mit ihr in keiner Richtung Politik macht.

Aber bei der SPD ist die Verhinderung von Religion als Wahlpflichtfach doch geradezu zu einer fixen Idee geworden. Wäre das kein Grund, der Partei den Rücken zu kehren?

Nein, das ist ein Grund zu intensiven Gesprächen mit der SPD in Berlin und Brandenburg. Das sind die beiden Länder, in denen wir das Problem haben. Die SPD insgesamt hat sich zu Religion als ordentlichem Unterrichtsfach bekannt. Wir beobachten, dass sich die Einsicht in der SPD allgemein verstärkt, wie wichtig und notwendig der Religionsuntericht ist. Dabei spielen nicht nur Gesichtspunkte eine Rolle, die uns seit dem 11. September bewegen. Aber seitdem spüren wir besonders deutlich, welche Rolle Fragen spielen, die mit der religiösen Dimension menschlichen Lebens zusammenhängen. Wir haben gemerkt, wie nötig wir religiösen Halt brauchen; und wir setzen uns zugleich damit auseinander, dass Religion missbraucht werden kann.

Sie beziehen ja in dieser Frage, SPD hin oder her, sehr deutlich Position...

Das ist auch meine Pflicht. Aber noch einmal zur SPD. Ich setze auch in der SPD Berlins und Brandenburgs ein Gespür dafür voraus, dass Antworten, die vor Jahrzehnten einen Sinn gehabt haben mögen, heute neu auf dem Prüfstand stehen. Deshalb geht es nicht darum, irgendjemandem den Rücken zu kehren, ganz im Gegenteil. Wir müssen ins Gespräch miteinander kommen. Und man kann und muss erwarten, dass ich meine Position auch dann deutlich äußere, wenn sie nicht mit der aktuellen Linie der SPD übereinstimmt. Ich halte es für eine meiner Kernverpflichtungen, mich so deutlich zu äußern, dass man die Vorschläge der Kirche auch versteht.

Man hat nach der Karlsruher Empfehlung zu LER und zum Religionsunterricht den Eindruck, dass die katholische Kirche und auch das Land Brandenburg ganz zufrieden sind, und der Widerstand gegen den Kompromiss eigentlich nur von evangelischer Seite kommt.

Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Vorschlag macht, bei dem es von den Einzelheiten abhängt, ob der Status des Religionsunterrichts in den brandenburgischen Schulen in einer zureichenden Weise verbessert wird, dann heißt die Folgerung bei allem Respekt vor Karlsruhe, dass man diese Einzelheiten prüfen muss. In diesen Prozess sind wir eingetreten.

Gibt es in dem Kompromisspapier des Verfassungsgerichtes einen Punkt, der Ihnen besonders viel Kopfschmerzen macht?

Es geht insgesamt um Fragen der konkreten Umsetzung. Das Verfassungsgericht macht in sieben Punkten Vorschläge, die die Rahmenbedingungen dafür skizzieren, wie die Stellung des Religionsunterrichtes in den brandenburgischen Schulen verbessert werden soll. Ein Beispiel: Es wird gesagt, der Religionsunterricht soll in die Stundentafel integriert sein. Gleichzeitig wird gesagt, es soll auch möglich sein, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl an Religion als auch an LER teilnehmen können. Oder nehmen Sie die Finanzierung. Karlsruhe formuliert hier, das Land gibt Zuschüsse nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Das alles muss man doch konkretisieren.

Sind die Reserven der evangelischen Seite größer als die der katholischen Seite?

Wenn es so wäre, ist die Erklärung ganz einfach. Wir geben ja bereits unter den jetzigen Bedingungen Religionsunterricht an Brandenburgs Schulen. Wir haben konkrete Erfahrungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden unter den Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts, die bisher unbefriedigend sind. Sie erwarten von uns, dass ihre Situation sich verbessert.

Die Klausel, wonach Religionsunterricht in der Regel ab zwölf Schülern durchgeführt werden soll, macht Ihnen kein Kopfzerbrechen?

Natürlich macht mir die Teilnehmerzahl Kopfzerbrechen. Aber ich muss respektieren, dass diese Zahl günstiger ist als die Zahl 16, die wir gegenwärtig in Brandenburg haben. Natürlich geben wir Religionsunterricht auch in kleineren Gruppen. Wir riskieren dadurch aber, dass die staatliche Finanzierungsquote sinkt und wir deutlich mehr eigenes Geld einsetzen müssen. Zwölf ist eine vernünftige Gruppengröße für den Unterricht, wenn sie als Durchschnittszahl genommen wird. Unter bestimmten Umständen kann man auch Jahrgänge oder Klassen zusammenlegen.

Können Sie sich einen ökumenischen Religionsunterricht, zusammen mit der katholischen Seite, vorstellen?

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich dem ökumenischen, kooperativen Unterricht gegenüber sehr offen geäußert. Wir sind darüber auch im Gespräch mit der katholischen Seite. Im Fall Brandenburg hat sich auch deshalb noch nichts Konkretes ergeben, weil die katholische Kirche ihren Religionsunterricht bisher vor allem in den Gemeinden durchgeführt hat. Sie ist erst mit diesem Schuljahr in ausgewählten Fällen in die Schulen gegangen.

In dem Karlsruher Kompromissvorschlag gibt es etliche "soll" und "kann" Formulierungen. Diese sind im Interesse des Landes Brandenburg oder in dem der Kirchen ausdeutbar. Es müsste also jetzt eigentlich Gespräche zwischen den Beteiligten geben. Die brandenburgische Regierung steht aber auf dem Standpunkt, keinen Deut über den Karlsruher Vorschlag hinausgehen zu wollen ...

Manchmal hat das "kann" einen guten Sinn. Nehmen Sie die Leistungsbewertung im Religionsunterricht. Da heißt es, es könne eine Rechtsverordnung geben; ich erwarte, dass es eine solche Verordnung geben wird. Aber danach können Eltern und Schüler beantragen, dass die Religionsnote im Zeugnis steht. Ich erwarte gar nicht, dass dies automatisch und für alle geschieht, sondern eben auf den Antrag derer, die es wollen...

wobei wir ja wissen, dass mit einer solchen Note nicht der Grad der Gläubigkeit, sondern des Wissens über die Religion bewertet wird ...

Der Religionsunterricht insgesamt ist keine Veranstaltung zur Steigerung von Gläubigkeit. Wir unterscheiden ganz überlegt zwischen dem, was durch einen Gottesdienst hoffentlich geschieht, und dem, was durch Religionsunterrricht geschieht. Jeder in Brandenburg und Berlin muss wissen, dass der Religionsunterricht für uns keine unmittelbar missionarische Veranstaltung ist. Religionsunterricht ist ein Teil des schulischen Bildungsauftrages. Die Religionsfreiheit der Schüler wird dabei genauso wie die Religionsneutralität des Staates gewahrt. Gerade wegen dieser staatlichen Religionsneutralität wird er übrigens in die besondere Verantwortung der Kirchen gestellt.

Wir haben den Eindruck, dass dies zum Beispiel nicht allen Berliner SPD-Abgeordneten bewusst ist ...

Nochmals: Ich habe keinen privilegierten Zugang zur SPD. Es gibt aber bezüglich der Religion und des Religionsunterrichtes Mentalitätsprägungen in Berlin, die sind Generationen übergreifende Phänomene seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Dafür gibt es viele Beispiele. Gerade deshalb sind wir jederzeit bereit zu erklären, was wir mit dem Religionsunterricht wollen und was nicht. Im Übrigen: Diejenigen in Berlin, die gemeint haben, sie könnten erst einmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Brandenburg warten, um daraus dann Folgerungen für Berlin zu ziehen, die sehen sich jetzt in der Tat enttäuscht. Und diejenigen, die es von vorneherein als falsch erachteten, zur Lösung der Berliner Probleme auf Brandenburg und Karlsruhe zu warten, die sehen sich jetzt bestätigt. Die Berliner Probleme unterscheiden sich von denen in Brandenburg, die müssen wir hier anpacken.

PDS und SPD liebäugeln ja in Berlin mit einer LER-ähnlichen Lösung.

Wenn man im Bereich von Religion und Ethik ein staatliches Fach einführen würde, müsste man sich bewusst sein, dass wir, erstens, christlichen Religionsunterricht haben, dass wir, zweitens, islamischen Religionsunterricht in Berlin brauchen, und dass man deswegen, drittens, ein solches staatliches Ethikfach zu den vorhandenen Angeboten ins Verhältnis setzen muss. Ohne Beteiligung der Kirchen kann so etwas nicht einfach per Koalitionsvereinbarung eingeführt werden. Und denken Sie bitte auch an die Finanzierung vor dem Hintergrund der Berliner Haushaltssituation.

Haben die Gespräche mit der Brandenburger Seite nach dem 11. Dezember schon begonnen?

Noch nicht in aller Form, aber es gibt Gesprächskontakte.

Können Sie sich vorstellen, dass die katholische Seite dabei zu anderen Ergebnissen als die evangelische kommt?

In den letzten Jahren hat sich die Situation bei uns in Berlin und Brandenburg dadurch ausgezeichnet, dass katholische und evangelische Kirche in diesen Fragen immer zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen sind. Daraus kann man die Prognose ableiten, dass das auch jetzt so sein wird.

Bischof Huber[wann treten Sie aus der SPD aus?]

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