zum Hauptinhalt

Religionsunterricht: Pro Reli – anno 1947

Schon im Nachkriegs-Berlin stritten SPD, SED, CDU und Liberale über die Erziehung zur Toleranz. Damals wurde geregelt, was heute noch gilt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

„Ich bitte Euch, liebe Eltern, tragt Euch in die Listen ein“, warb Bischof Konrad Graf von Preysing am 20. Oktober 1945 in einem Hirtenbrief um möglichst viele Unterschriften. Wenn es die Zeitumstände nicht erlaubten, in Berlin Konfessionsschulen einzurichten, „dann muss zum Mindesten der Religionsunterricht schulplanmäßiges Lehrfach sein“. Aber das blieb ein frommer Wunsch.

Zwei Jahre diskutierten Parteien und Kirchen, Bildungsexperten und Eltern über ein neues Schulgesetz, bevor es am 13. November 1947 von der Stadtverordnetenversammlung mit 86 gegen 30 Stimmen beschlossen wurde. Damals wurde geregelt, was heute noch gilt: Ein freiwilliger Religionsunterricht in Verantwortung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zwei Stunden pro Woche, für den die öffentlichen Schulen Räume zur Verfügung stellen müssen.

SPD und SED verhalfen diesem Modell im Stadtparlament zur Mehrheit. Letztlich auf Anordnung der vier Besatzungsmächte, die das umstrittene Konzept schon am 4. April 1946 in einem Befehl der Alliierten Kommandantur festgeklopft hatten. Die Liberaldemokraten waren nicht froh, aber der Widerstand wurde hauptsächlich von der Union organisiert. Der CDU-Stadtverordnete Kurt Landsberg beschwor in der Debatte vom November 1947 den Geist der „christlichen Gemeinschaftsschule“ aus den zwanziger Jahren, als die Lehrpläne in Berlin „darauf konzentriert waren, dass Religionsunterricht, Deutsch und Geschichte eine einheitliche Bildung vermittelten“.

Die Christdemokratin Agnes Maxsein wurde noch deutlicher. Die Pflege des deutschen Kulturguts, auch an den Schulen, sei „eo ipso christlich“ und die Religion „der höchste Ausdruck der Weltanschauung“. Diese hautenge Bindung an die Kirchen wollte Georg Wolff, Mitglied der Liberaldemokraten, nicht nachvollziehen. Er sympathisierte zwar mit Religion als „gleichwertiges Lehrfach“, stritt aber vehement für das Miteinander aller Religionen und Weltanschauungen an den Schulen: „Wer die Kinder zusammenbringt, verlangt von ihnen eine gewisse Toleranz. Wer aber die Kinder auseinander setzt, führt sie zur Intoleranz.“

Ein Stichwort, das von der SPD-Stadtverordneten Hilde Lucht-Perske gern aufgenommen wurde. Immerhin stellten die Schulen für den Religionsunterricht den Raum, die Heizung, das Licht zur Verfügung und ermöglichten es den Konfessionen, die Religionslehrer selbst zu stellen. „Ich glaube, das ist die äußerste Form der Toleranz.“ Lucht-Perske betonte, dass es auch in der Berliner SPD viele Christen gebe, „deren Belange wir in jeder Weise zu gewährleisten bereit sind“.

Der SED-Politiker Ernst Wildangel, der an der Schulreform im Nachkriegs-Berlin maßgeblich beteiligt war, erinnerte daran, dass der Magistrat ja nicht nur die Belange einer Religionsgemeinschaft berücksichtigen müsse. „Wir haben es mit acht anerkannten Kirchen und 28 anerkannten Gemeinschaften weltanschaulicher Observanz zu tun.“ Alle hätten, bezüglich der religiösen Unterweisung an den Schulen, dieselben Rechte. Bislang habe es gegen die seit 1945 geltende Praxis des freiwilligen Religionsunterrichts, die zwei Jahre später in Gesetzesform gegossen wurde, keinerlei Beschwerden gegeben.

Schon in einer früheren Beratung der Stadtverordnetenversammlung hatte Volksbildungsstadtrat Ernst Nestriepke (SPD) versichert, dass mit dem neuen Schulgesetz „nicht die antireligiöse Einstellung irgendeiner Partei“ zum Ausdruck komme. Nein, das Ziel sei eine „Simultanschule, in der Schüler aller Weltanschauungen durch ihre gemeinsame Erziehung zur gegenseitigen Toleranz erzogen und nicht etwa gleichgeschaltet werden sollen“. Ulrich Zawatka-Gerlach

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false