zum Hauptinhalt

Berlin: Renitenter Jurist muss zur Verkehrsschulung

Das Auto stand im Halteverbot, gegen die Fahrtrichtung und so schräg, dass es den gesamten Einbiegeverkehr behinderte. Der Fahrer aber wollte „nicht beim Grillen gestört werden“, wie er über seine Frau ausrichten ließ.

Das Auto stand im Halteverbot, gegen die Fahrtrichtung und so schräg, dass es den gesamten Einbiegeverkehr behinderte. Der Fahrer aber wollte „nicht beim Grillen gestört werden“, wie er über seine Frau ausrichten ließ. Es kostete die Polizei einige Zeit, den Mann überhaupt zu seinem Auto zu bekommen, und statt den Wagen wegzufahren, beschimpfte er erst mal die Beamten. Als die Straßenverkehrsbehörde den renitenten Autofahrer zum Verkehrsunterricht verdonnerte, zog der vors Verwaltungsgericht. Er habe beide juristischen Staatsexamina und bedürfe keiner verkehrsrechtlichen Belehrung, trug er vor. Das sahen die Richter ganz anders. Erstens seien sie nicht sicher, ob bei Juristen allgemein von ausreichenden Kenntnissen der Straßenverkehrsordnung auszugehen sei. Ganz bestimmt aber sei es nötig, „erzieherisch auf den Kläger einzuwirken“, so das Gericht. Es bestehe Anlass zu der Annahme, „dass er die Bedeutung und Tragweite von Verkehrsvorschriften wie auch von Anweisungen von Polizeibeamten nicht erfasst“. (VG 11 A 174.04) fk

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false