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Berlin: REPTILIEN SIND MELDEPFLICHTIG

Zuständig für die An- und Ummeldung von artengeschützten Tieren sind die Unteren Naturschutzbehörden der Bezirke. Die meisten Reptilien sind geschützt.

Zuständig für die An- und Ummeldung von artengeschützten Tieren sind die Unteren Naturschutzbehörden der Bezirke. Die meisten Reptilien sind geschützt. Beim Kauf dieser Tiere unbedingt auf Papiere bestehen, die ihre Herkunft nachweisen. Die im Artenschutzrecht unter Anhang A eingestuften Tiere gelten als vom Aussterben bedroht. Sie unterliegen einer Kennzeichnungspflicht und müssen regelmäßig fotografiert werden. Der Behörde müssen Originalpapiere vorliegen. Bei Anhang B -Tieren reicht eine Kopie der Papiere. Zu ihnen gehören das Chamäleon und die meisten Schlangenarten. Es gibt auch Tiere, die nach Anhang B geschützt sind, aber nicht gemeldet werden müssen (Grüner Leguan, Königspython, Rotwangenschmuckschildkröte). Gefährliche Tiere müssen beim Veterinäramt gemeldet werden.m

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