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Berlin: Revision im Fall Enrico N. beantragt

Im Fall Enrico N. haben Verteidigung und Nebenklage gegen das Urteil Revision eingelegt.

Im Fall Enrico N. haben Verteidigung und Nebenklage gegen das Urteil Revision eingelegt. Enrico N. war am 2. April 2004 vom Landgericht Berlin wegen besonders schwerer Brandstiftung und Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden, nicht jedoch wegen einer Sexualstraftat.

Enrico N. hat in den frühen Morgenstunden des 26. September 2003 seine Bekannte Michaela V., bei der er zu diesem Zeitpunkt wohnte, getötet.

Der im Prozess diskutierten Einschätzung des Gutachters, dass Enrico N. Lage und Bekleidung der Leiche in der Badewanne, wo sie später gefunden wurde, „manipuliert“ habe, schloss sich das Gericht in der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung ausdrücklich nicht an. Dies habe „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden können.

Die Verteidigung hatte im Prozess der Einschätzung des Gutachters widersprochen, Enrico N. leide unter einer schweren schizoiden Persönlichkeitsstörung.

Über die Begründungen der Revisionsanträge ist zurzeit jedoch nichts bekannt. Sie müssen dem Gericht bis Anfang Juli zugehen; im Anschluss entscheidet der Bundesgerichtshof, ob es zu einem Revisionsverfahren kommt oder das Urteil rechtskräftig wird.Tsp

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