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Berlin: Revolutionäre Zellen: Mit schusssicherer Weste und Personenschützern

Bei seinem letzten Gerichtsauftritt erschien Tarek Mousli mit rund einem Dutzend Personenschützern des Bundeskriminalamtes und trug eine schusssichere Weste. Mousli sagte als Zeuge gegen seinen mutmaßlichen früheren Mitstreiter bei den "Revolutionären Zellen", Rudolf Schindler, aus.

Bei seinem letzten Gerichtsauftritt erschien Tarek Mousli mit rund einem Dutzend Personenschützern des Bundeskriminalamtes und trug eine schusssichere Weste. Mousli sagte als Zeuge gegen seinen mutmaßlichen früheren Mitstreiter bei den "Revolutionären Zellen", Rudolf Schindler, aus. Der Auftritt war am vergangenen Donnerstag in im Frankfurter Prozess um den Überfall auf die Opec-Konferenz in den 70er Jahren. Heute nun steht Mousli in Berlin vor Gericht. Diesmal als Angeklagter, in einem der letzten Terrorismusverfahren der Republik. Und auch diesmal werden Schutzweste und Personenschützer dabei sein.

Der 41-Jährige hatte sich den Ermittlern als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und ausgesagt, nachdem er im November 1999 festgenommen worden war. Daraufhin stürmten 1000 Polizisten im vergangenen Dezember den "Mehringhof" und nahmen fünf Personen fest, die Mousli als ehemalige Mitglieder der "Revolutionären Zellen" bezeichnet. Seitdem wird er vom BKA in dessen Zeugenschutzprogramm betreut.

Mousli war nach eigenen Angaben fünf Jahre lang Mitglied der "Revolutionären Zellen" (RZ). Den Vernehmern berichtete er, er sei schließlich 1990 nach inneren Zweifeln ausgestiegen. Zweifel vor allem an zwei Anschlägen, die die RZ 1986 und 1987 begingen: Dem Chef der Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und dem Asylrichter Günter Korbmacher schossen die Attentäter in die Beine - als Strafe für deren Umgang mit Flüchtlingen, so ein Bekennerschreiben. 1987 sprengte die Gruppe zudem ein Loch in die Sozialhilfestelle für Asylbewerber.

An den drei Anschlägen will Mousli beteiligt gewesen sein, allerdings nur als Unterstützer. Der Karatesportler mit dem 4. Dan habe Lebensgewohnheiten und Fluchtwege ausgekundschaftet und einen der Fluchtwagen gestohlen. Bei dem Anschlag auf Hollenberg hat Mousli den Angaben zufolge in der Nähe des Tatortes auf einer S-Bahnbrücke am Teltower Damm den Polizeifunk abgehört. Während des Korbmacher-Attentats soll er sich in einer konspirativen Wohnung am Bethaniendamm aufgehalten haben.

Er habe Skrupel bei Anschlägen auf Menschen gehabt, sagte Mousli später. Dies sei ein Grund für seinen Ausstieg erst aus den RZ, Anfang der 90er Jahre dann aus der der linken Szene insgesamt. Allerdings hatte der gebürtige Beiruter noch Kontakt zu früheren Freunden und lagerte Sprengstoff. 1995 brachen zwei Jugendliche in den Keller seiner Wohnung ein stahlen einen Sack Explosivstoff, den Mousli nach eigenen Angaben für die RZ aufbewahrt hatte. Später stieß die Polizei erst auf die Jugendlichen, dann auf den RZ-"Schläfer".

Von den von ihm beschuldigten sechs angeblichen RZ-Mitgliedern sitzen fünf in Untersuchungshaft, einer wartet in Kanada auf sein Auslieferungsverfahren. Das Verfahren gegen den Großteil der Beschuldigten soll erst im Frühjahr beginnen, der Prozess gegen den Kronzeuge aber vor Weihnachten abgeschlossen sein. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der den TU-Angestellten und mutmaßlichen ehemaligen RZ-Mann Matthias B. vertritt, sieht in der Abtrennung der Verfahren eine eklatante Benachteiligung der Verteidigung. "In dem ersten Prozess werden Fakten fest geschrieben, die später nicht mehr hinterfragt werden können", sagt Kaleck. "Wenn der einzige Beweis ein Kronzeuge ist, muss man dessen Aussagen kritisch unter die Lupe nehmen können, ohne, dass bereits Fakten geschaffen wurden."

Der heutige Prozess dürfte einer der wenigen sein, bei dem das Urteil keine große Überraschung mehr ist. Wenn Mousli den Ermittlern "Knüller" liefern könne, so ein Staatsanwalt Ende 1999, sei eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung möglich. Mousli könne das Gericht als freier Mann verlassen. Außerdem überweist das BKA dem Kronzeugen seit Mai monatlich 2400 Mark - zuzüglich Wohnungsmiete, Mietwagen, Krankenversicherung und Telefongebühr.

Holger Stark

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