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Berlin: "Revolutionäre Zellen": Wer schoss auf den Richter?

Die Zeugin schritt sichtlich genervt in den Saal. Spontan hatte das Kammergericht am Montagmorgen beschlossen, die Frau im Prozess gegen das frühere Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ), Tarek Mousli, hören zu wollen.

Die Zeugin schritt sichtlich genervt in den Saal. Spontan hatte das Kammergericht am Montagmorgen beschlossen, die Frau im Prozess gegen das frühere Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ), Tarek Mousli, hören zu wollen. Also wurde die 34-Jährige am Mittag in Schöneberg vorgefahren und musste einige möglicherweise den Prozess entscheidende Fragen beantworten. Fragen vor allem darüber, welche Rolle Mousli tatsächlich in den RZ und bei deren Anschlägen gespielt hat. Der 41-Jährige war nach eigenen Angaben von 1985 bis 1990 Mitglied und anschließend Unterstützer der RZ in Berlin. Seit November vergangenen Jahres ist er Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, seine Aussagen belasten sechs weitere angebliche RZ-Mitglieder. Seit vergangener Woche wird sein Fall vor dem Berliner Kammergericht verhandelt.

War er ein "Rädelsführer", wie die Bundesanwaltschaft in ihrem Haftbefehl Ende 1999 behauptete, oder nur ein einfaches Mitglied, wie er selbst sagt? Hat er 1987 persönlich auf den Asylrichter Günter Korbmacher geschossen oder während des Attentates nur den Polizeifunk abgehört? "Er hat sich nicht damit gebrüstet", sagt die Zeugin Karmen T., die Mitte der 90er einige Jahren lang mit Mousli befreundet war. "Aber ein kleiner Mitläufer war er nicht." Und über die Schüsse im September 1987 auf Richter Korbmacher berichtet die Zeugin, wie Mousli ihr davon erzählt habe, wie sie zu zweit auf einem Motorrad an den Richter herangefahren seien, wie sie "Kombis" getragen hätten und explizit nur auf die Beine geschossen hätten. Mousli sagt, er habe ihr von dem Attentat allgemein berichtet, er selbst sei nicht am Anschlagsort gewesen, seine ehemalige Freundin sei von der Dimension der Tat beeindruckt gewesen und habe ihm deshalb auch "Tatbeiträge" von anderen RZ-Mitgliedern angerechnet.

"Mir ist so, als ob er gesagt hat, er selbst habe geschossen", sagt Karmen T. "Ist es möglich, dass Sie dieses Gespräch missverstanden haben?", fragt Bundesanwalt Rainer Griesbaum. "Festgesetzt hat es sich so, dass Herr Mousli gesagt hat, er habe geschossen", antwortet die Verkäuferin. In den Vernehmungen durch das Bundeskriminalamt im Sommer 1999 waren die Ermittler zunächst verblüfft, wie detailgenau Karmen T. bis hin zur Schilderung des Tatorts von dem Anschlag zu berichten wusste. Mittlerweile geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Mouslis Aussage, er sei nicht am Tatort gewesen, stimmt. Vor Gericht ist die Zeugin unsicher, antwortet kurz und sagt schließlich auf mehrfache Nachfrage: "Hundertprozentig beschwören würde ich das nicht."

Für den Einzelfall sind die Angaben nicht von Bedeutung, denn die Schüsse auf Korbmacher sind verjährt; relevant sind die Angaben vor allem hinsichtlich der Frage, ob der Kronzeuge tatsächlich in allen Punkten die Wahrheit gesagt hat, schließlich hat ihm die Bundesanwaltschaft angeboten, er könne den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Der "Widerspruch in den Aussagen", von dem Richter Eckhart Dietrich sprach, wurde jedenfalls auch durch die Vernehmung nicht eindeutig geklärt. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.

Holger Stark

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