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Berlin: Richter des Europäischen Menschengerichtshofs lehnen Klage gegen Ethik ab

Die Einführung von Ethik als Pflichtfach an Berliner Schulen ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Ethik als Pflichtfach an Berliner Schulen als unzulässig zurückgewiesen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Eine Berliner Schülerin und deren Eltern hatten wegen einer Verletzung gegen das Recht auf Religionsfreiheit geklagt. Der Ethikunterricht war mit einer Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2006/2007 in allen siebten Klassen Berlins verpflichtend eingeführt worden und soll bis 2010 zur zehnten Klasse ausgedehnt werden. Mit ihm geht Berlin bundesweit einen Sonderweg. Der Religionsunterricht kann zusätzlich weiterhin freiwillig belegt werden.

Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Die in Berlin geltende Regelung ist bestätigt worden“, erklärte er. „Mit dem verpflichtendem Ethik-Unterricht haben wir ein bekenntnisfreies Fach eingerichtet, das den Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Wertvorstellungen und religiösen Anschauungen ermöglicht.“ Ethik stoße bei vielen Eltern auf eine sehr positive Resonanz. Zudem könne freiwillig zusätzlich der Religionsunterricht besucht werden. Senatssprecher Richard Meng wies darauf hin, dass das Recht auf Religionsfreiheit vom Ethikunterricht unberührt bliebe. „Ethik enthält alle Religionen“, sagte er. Der Unterricht sei als Überblicksfach über Glaubensrichtungen und Werte für alle Schüler angelegt, während es sich beim freiwillig weiterhin möglichen Religionsunterricht um ein Bekenntnisfach handele.

Die großen Kirchen sowie die Oppositionsparteien CDU und FDP lehnen den verpflichteten Ethikunterricht in Berlin ab. Ein Volksentscheid der Initiative Pro Reli über die Einführung eines gleichberechtigten Religionsunterrichts neben dem Fach Ethik scheiterte jedoch Ende April 2009. Eine Mehrheit von 51,4 Prozent der Teilnehmer lehnte den Gesetzentwurf von Pro Reli ab. Auch das notwendige Beteiligungsquorum von einem Viertel der Berliner Wahlberechtigten wurde nicht erreicht. ddp/lvt

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