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Berlin: Richter erlauben Rock in der Zitadelle

Im seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um Konzerte in der Spandauer Zitadelle hat das Verwaltungsgericht die Klage einer Anwohnerin des nahen Kolks abgewiesen. Die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz für das „Citadel Music Festival“ wurde damit bestätigt.

Im seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um Konzerte in der Spandauer Zitadelle hat das Verwaltungsgericht die Klage einer Anwohnerin des nahen Kolks abgewiesen. Die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz für das „Citadel Music Festival“ wurde damit bestätigt.

Regine S., Besitzerin eines Mehrfamilienhauses im Kolk, sieht sich durch die Bassgeräusche bei vielen Konzerten belästigt. Man wolle nicht die Zitadelle als Veranstaltungsort infrage stellen, hatte ihr Anwalt betont. Man wende sich jedoch gegen die Konzentration der Konzerte auf den Sommerzeitraum, deren zum Teil enge zeitliche Nähe und die Häufigkeit der tiefen Töne. Die Zitadelle dürfe nicht zum am stärksten frequentierten Open-Air-Standort in Berlin werden. Gefordert wurde, die Genehmigung für das vergangene Jahr für rechtswidrig zu erklären und für dieses Jahr zu revidieren.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Experten hatten zuvor ein Konzert der Rockband Three Doors Down in der Zitadelle besucht und auch die Wohnung der Klägerin. So bleibt es bei den 22 in diesem Jahr bis Ende August genehmigten Veranstaltungen. Davon dürfen 15 lauter als 50 Dezibel mit einer Höchstgrenze von 65 Dezibel sein. du-

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