zum Hauptinhalt
Wo geht's hin für die Schüler. Mehr Klagen als erwartet sind eingegangen

© dpa

Richter sollen entscheiden: Klageflut bei Vergabe von Schulplätzen

Das Verwaltungsgericht wird sich in den Ferien ausgiebig mit der umstrittenen Platzvergabe für die Oberschulen beschäftigen müssen. Das betrifft schon 93 Fälle, und täglich gehen neue Klagen ein.

Die Zahl der anhängigen Klagen hat sich nach jetzigem Stand im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht. „Es deutet sich an, dass wir wesentlich mehr Fälle zu entscheiden haben als 2010“, sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Großkurth.

Während vor einem Jahr im Vergleichszeitraum 18 Fälle anhängig waren, sind es jetzt 93. Großkurth erwartet, dass diese Zahl weiter steigt, denn täglich gehen neue Klagen ein. Im vergangenen Jahr war die Größenordnung von rund hundert Klagen erst am Ferienende erreicht.

Wie erwartet betreffen etliche Fälle die besonders stark übernachgefragte Carl- Zeiss-Schule in Lichtenrade. Da es sich um eine Sekundarschule handelt, hatten die Eltern nicht erwartet, dass ihre Kinder dort mit befriedigenden Noten abgelehnt würden. Denn Sekundarschulen sind eigentlich für alle Schüler gedacht, während sich die Gymnasien auf die Kinder mit Bestnoten konzentrieren sollen.

Jetzt hoffen die betroffenen Familien auf das Verwaltungsgericht. „Im Schulgesetz steht, dass Sekundarschulen Schüler aller Leistungsstärken unterrichten. Dann kann es nicht sein, dass sie sich per Numerus clausus nur die Besten aussuchen dürfen“, bekräftigt Anwältin Simone Pietsch den Ansatz, den sie vor Gericht verfolgen will. Wie berichtet, haben nicht nur die Zeiss-Schule, sondern viele übernachgefragte Sekundarschulen ihre Schüler per Notenschnitt ausgewählt, weil dies als gerichtsfest gilt. Zudem wollten die Sekundarschulen die Chance nutzen, leistungsstarke Kinder aufzunehmen, die sie zum Abitur führen können.

In weiteren Klageverfahren geht es um das Problem der Härtefälle. Zehn Prozent der Plätze pro Schule können an Kinder vergeben werden, für die der Besuch einer anderen Schule eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Wie berichtet wurde diese gesetzliche Möglichkeit aber in keinem Bezirk nur annähernd ausgeschöpft. „Offenbar wussten viele Schulleiter nicht, was ein Härtefall ist“, vermuten Elternvertreter. Sogar Kindern mit Herzfehlern sei die Anerkennung verwehrt worden.

Zusätzlich empört sind Eltern, weil ihnen im Nachhinein vorgehalten wird, dass sie auf ihren Anträgen keinen Härtefall geltend machten. „Die Schulleiter haben oftmals in den Vorgesprächen gesagt, dass die geschilderten Krankheiten kein Härtefall seien. Deshalb machten die Eltern kein Kreuzchen“, so Anwältin Pietsch.

Alle Klagen müssen geklärt werden, bis die Ferien enden. Mit Spannung wird vor allem abgewartet, wie sich die Richter zum NC an Sekundarschulen positionieren. Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza hielt sich gestern noch alles offen. Gegen einen NC an Sekundarschulen spreche jedenfalls, dass er die gewünschte Durchmischung der Schüler erschwere, sagte er.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false