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Berlin: Richter wies Frau mit Kopftuch aus dem Saal

Der Vorfall wird von Juristen und Politikern kritisiert. Die Muslimin wollte als Zuschauerin den Prozess gegen ihren Sohn verfolgen

Auf breite Ablehnung ist das Vorgehen eines Jugendrichters vom Amtsgericht Tiergarten gestoßen, der einer moslemischen Zuschauerin das Tragen ihres Kopftuches verboten hat. Die Frau wollte bei einer Verhandlung gegen ihren Sohn zugucken und musste den Gerichtssaal verlassen, weil sie das Tuch nicht abnehmen wollte. Der Amtsgerichtspräsident will jetzt den Vorfall prüfen und kommende Woche Stellung nehmen, kündigte Justizsprecher Arnd Bödeker an.

Zunächst hatte das Gericht geäußert, es sehe „keinen Anlass aktiv zu werden“. Der Richter habe während der Verhandlung das Hausrecht und könne entscheiden, wie er die Würde und Ordnung des Gericht schütze. Er müsse sich dabei lediglich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Ob er das in diesem Fall getan hat, ist aber fraglich. Das Kopftuchverbot bei Zuschauern im Gerichtssaal könnte mehrere Rechte verletzen: das allgemeine Freiheitsrecht und das Recht auf Glaubensfreiheit sowie den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Wenn dieses Öffentlichkeitsrecht verletzt werde, bestehe die Möglichkeit, ein Urteil aufheben zu lassen, sagt Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes. Auf jeden Fall habe ein Bürger die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.

Das Vorgehen des Richters sei „illiberal und provinziell“, sagte Martin Lindner, Vorsitzender der FDP-Fraktion. Auch die sonst Kopftuch kritische CDU kann sich für die Haltung des Richters nicht erwärmen: Er agiere „übermäßig“, sagte der rechtspolitische CDU-Sprecher, Michael Braun. Zwar spreche die Würde des Gerichts dafür, Kopfbedeckungen wie Hüte oder Basecaps bei einer Verhandlung abzunehmen. Dies könne aber nicht für das Kopftuch gelten, wenn es aus einem „religiösen Motiv“ getragen werde. Für den migrationspolitischen Sprecher der Bündnisgrünen, Özcan Mutlu, ist das Vorgehen des Richters schlicht eine „Ungeheuerlichkeit“. Mutlu kämpft vehement für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen und Richterinnen. Kürzlich hatte es beispielsweise eine Diskussion darum gegeben, als Schöffinnen mit Kopftuch auf der Richterbank gesessen hatten. Bei Zuschauerinnen im Gerichtssaal sei das aber etwas ganz anderes, sagte Mutlu. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will sich in den Streit nicht einmischen und begründet dies mit der „richterlichen Unabhängigkeit“.

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