zum Hauptinhalt

Berlin: Rocky muss erneut vor Gericht

Ex-Boxweltmeister soll Mann geschlagen haben

Das Jahr geht zu Ende, und die Justiz macht Rocky das Leben so richtig schwer: Kaum ist der ehemalige Boxweltmeister Graciano „Rocky“ Rocchigiani am Montag in Frankfurt (Oder) verurteilt worden, muss er in Berlin schon wieder auf die Anklagebank. Bei dem Prozess am 30. Dezember geht es um einen handfesten Streit auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt auf dem Schlossplatz. Da war die Faust des 41-jährigen Ex-Champions im Gesicht eines Taxifahrers gelandet.

Rocky hatte schon tief ins Glas gesehen, als er sich am 5. Dezember vergangenen Jahres in ein Taxi setzte. Beim Ziel legte er sich nicht so genau fest. Er wollte „dahin, wo was los ist.“ Nach kurzer Fahrt stoppte Taxifahrer Nasser C. vor einem Hotel in Mitte. Er hatte wohl die Nase voll von dem Gast, der über den richtigen Ort für den Rest des Abends diskutierte, der angeblich stänkerte und mit einem 200-Euro-Schein wedelte, den C. nicht wechseln konnte. Als Rocky endlich auf der Straße stand, soll er ausgerastet sein. Laut Anklage schlug er dem Fahrer durchs geöffnete Fenster das Auge blau, trat außerdem gegen das Taxi und verursachte einen Sachschaden von 1400 Euro.

Als die Polizei kam, ging Rocky friedlich mit. Die Beamten brachten den bekannten Boxer in die Gefangenensammelstelle der Direktion 3 zur Blutentnahme. Sein Alkoholpegel soll erheblich gewesen sein. Schuldig aber fühlte er sich keineswegs. Der Taxifahrer hatte Pfefferspray eingesetzt. Rocky meinte, er sei angesprüht worden und habe sich „reflexartig“ gewehrt. Nasser C. dagegen will mit dem Spray lediglich Angriffe des ungehobelten Fahrgastes abgewehrt haben.

Die Zechtour dürfte Rocky jetzt erhebliche Kopfschmerzen bereiten. Bei einem Schuldspruch droht eine Gefängnisstrafe. Weil er die Justiz seit Jahren herausfordert und sich mehrere Vorstrafen eingehandelt hat. Er musste 2002 eine einjährige Gesamtstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein und Körperverletzung verbüßen. Nach 279 Tagen Haft wurde er vorzeitig entlassen. Die Reststrafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die war bei dem Zoff mit dem Taxifahrer noch nicht abgelaufen. Dass er sich nicht bewährt habe, stellte gerade eine Richterin in Frankfurt (Oder) fest. Wegen einer Trunkenheitsfahrt wurde er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weihnachten darf Rocky zu Hause verbringen. K. G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false