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Berlin: Rot-rote Pläne zur Sportförderung: Sportler müssen kürzertreten

Ist Tanzen ein Sport? Nicht unbedingt, meint der Berliner Landesrechnungshof; möglicherweise müsse man diese Tätigkeit eher als "Hobby" betrachten und ihre Ausübung nicht mit Steuergeldern fördern.

Ist Tanzen ein Sport? Nicht unbedingt, meint der Berliner Landesrechnungshof; möglicherweise müsse man diese Tätigkeit eher als "Hobby" betrachten und ihre Ausübung nicht mit Steuergeldern fördern. Sportsenator Klaus Böger (SPD) hingegen sagt, natürlich sei Tanzen ein Sport, da gebe es nichts zu deuteln. Während bei Schach der Sportcharakter schon fraglich sei, hier stimmt der Senator dem Rechnungshof zu, der mit einem Entwurf im Vorgriff auf seinen Jahresbericht 2002 Berlins Sportkreise in Aufregung versetzt hat (siehe Tagesspiegel von gestern). Doch gerade Schach, so versetzt der Direktor des Landessportbundes (LSB), Norbert Skowronek, sei einem Bundesgesetz zufolge "wie Sport zu behandeln". Und Camping - da sagt auch Skowronek, der Rechnungshof habe wohl recht: Ein Sportcharakter sei nicht zu erkennen.

Berlin muss sparen; da wird auch die Sportförderung nicht ausgenommen. Doch als Skowronek den umstrittenen Entwurf kurz vor Weihnachten zur Stellungnahme erhielt, wollte er zum Teil nicht glauben, was er da las: 18 Sportarten werden als solche in Frage gestellt, neben Tanzen und Schach nämlich Bahnengolf, Bergsteigen, Billard, Bowling, Camping, Dart, Fliegen, Segelfliegen, Fallschirmspringen, FKK, Kegeln, Lebensrettung, Motorsport, Motorbootsport, Tauchen und Wandern. "Teilweise hanebüchener Unsinn", nennt Skowronek das. Und auch Senator Böger findet "Falsches" im Entwurf - doch auch "Richtiges".

Denn die 30 Seiten behandeln auch die sechs Berliner Profi-Sportclubs Hertha BSC, Union Berlin, Alba, die beiden Eishockeymannschaften und das Football-Team Berlin Thunder. "Unternehmen der Unterhaltungsindustrie" nennt sie der Rechnungshof, und er verlangt eine Erhöhung der Entgelte, die sie für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen zahlen. Das, sagt Böger, habe die rot-rote Koalition bereits vereinbart. Rund zwei Millionen Mark erhofft sie sich davon; jedoch seien vorerst Verträge einzuhalten.

Eine weitere Anregung des Rechnungshofes betrifft Paragraf 7, Absatz 2, des Sportförderungsgesetzes. Er legt fest, dass bestehende Sportflächen nur umgewidmet werden können durch ausdrücklichen Beschluss des Abgeordnetenhauses und nur, wenn ein Ersatzgrundstück gestellt wird. Diese letztere Vorschrift wollen SPD und PDS streichen. Denn, so Böger, wegen des Schülerrückgangs müssten in den nächsten Jahren Schulen geschlossen werden - und nicht alle zugehörigen Sporthallen könnten erhalten werden. Der Parlamentsvorbehalt bleibe indes erhalten. Skowronek befürchtet, dass dann auch kostbare Ufergrundstücke, die heute von Ruderclubs genutzt werden, in teuren Baugrund verwandelt und verkauft würden.

Wie Böger die vereinbarte Kürzung der Sportförderung um zehn Prozent von 21,9 Millionen Mark umsetzen will, sei noch nicht entschieden. Doch dass Breitensportler die Hallen unentgeltlich nutzen können, daran werde die Koalition festhalten.

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