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Berlin: Rowdyfahrer müssen laufen Das Verwaltungsgericht kassierte mehrere Führerscheine

Fußgänger leben gefährlich, aber wie dieser Autofahrer mit ihnen umsprang, war zuviel. Als im vergangenen Mai zwei Menschen bei grüner Fußgängerampel an der Kreuzung Nürnberger Ecke Tauentzienstraße die Fahrbahn überquerten und den Mann am Abbiegen hinderten, versuchte er erst, die Fußgänger aus dem Weg zu scheuchen.

Fußgänger leben gefährlich, aber wie dieser Autofahrer mit ihnen umsprang, war zuviel. Als im vergangenen Mai zwei Menschen bei grüner Fußgängerampel an der Kreuzung Nürnberger Ecke Tauentzienstraße die Fahrbahn überquerten und den Mann am Abbiegen hinderten, versuchte er erst, die Fußgänger aus dem Weg zu scheuchen. Dann hatte er es aber wohl doch nicht mehr so eilig: Er stellte das Auto ab, stieg aus, folgte den beiden Fußgängern in einen Laden, schlug dem einen mit der Faust auf den Hinterkopf, dem anderen brach er mit mehreren Hieben die Nase, dazu schrie er: „Ihr hattet Rot!“

Jetzt hat der Rowdy keinen Führerschein mehr. Und zwar für Jahre. Das Verwaltungsgericht stellte in einer gestern veröffentlichten Entscheidung fest: „Kraftfahrzeugführer offenbaren charakterliche Mängel, wenn sie Jagd auf Fußgänger machen.“ Dabei hatte die Straßenverkehrsbehörde dem rabiaten Autofahrer nur verpflichtet, an einem „straßenverkehrsrechtlichen Aufbauseminar“ teilzunehmen. Dgegen klagte der Mann. Pech! Der Richter wies darauf hin, dass „dem Kläger zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen sei“. Erst nach einer langen Therapie sei eine nochmalige Prüfung des Entzugs sinnvoll. (VG 11 A 1198.03).

Auch anderen Verkehrsteilnehmern nahm das Gericht vorerst das Steuer aus der Hand. Eine Frau zum Beispiel parkte bevorzugt auf Behindertenparkplätzen und in Halteverboten. Auf 60 Parkverstöße brachte sie von Juli 2002 bis April 2003. Auch ihr Führerschein ist erstmal futsch (VG 11 A 1249.03).

Schon vor einer Woche hat sich einTaxifahrer um seine Existenzgrundlage gebracht. Der Mann hatte gerne Fahrgäste anderswo hingebracht, als sie wollten. Manche Gäste durften nicht aussteigen, andere gar nicht erst einsteigen. So soll der Fahrer zu einem gesagt haben: „Ich bin überhaupt nicht verpflichtet, irgendeinen Gast zu fahren, und Sie, Neger, sowieso nicht.“ Der Mann war ebenfalls schon mehrfach zu Bußgeldern verurteilt worden. Seinen P-Schein ist er jetzt los (VG 11 A 1129.04).

Fatina Keilani

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