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Berlin: Rückkauf der Wasserbetriebe: Veolia klagt gegen RWE

Veolia zieht vor Gericht, um den Rückzug des Energiekonzerns RWE aus seiner Beteiligung an den Wasserbetrieben vorerst zu stoppen. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen RWE will das französische Unternehmen beim Rückkauf der RWE-Anteile durch den Senat „ein rechtlich einwandfreies Vorgehen sicherstellen“.

Veolia zieht vor Gericht, um den Rückzug des Energiekonzerns RWE aus seiner Beteiligung an den Wasserbetrieben vorerst zu stoppen. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen RWE will das französische Unternehmen beim Rückkauf der RWE-Anteile durch den Senat „ein rechtlich einwandfreies Vorgehen sicherstellen“. Veolia ist mit 24,9 Prozent am Berliner Versorgungsunternehmen beteiligt.

Das bisher ausgehandelte Verkaufsmodell „würde uns in unseren Rechten verletzen“, teilte Michel Cunnac, Chef der Veolia Wasser GmbH, am Montagabend mit. Die 1999 geschlossenen Teilprivatisierungsverträge sähen ein Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land und beiden privaten Gesellschaftern vor. Veolia und RWE hätten ihre Interessen bisher in der dafür gegründeten Beteiligungsgesellschaft RVB gegenüber dem öffentlichen Mehrheitseigentümer gleichberechtigt wahrgenommen. „Dieses Gleichgewicht würde durch einen Verkauf der RVB-Anteile ohne die von Veolia angeregte Anpassung der Verträge an die neue Situation zerstört“, erklärte Cunnac.

Die weitgehend abgeschlossenen Verkaufsverhandlungen zwischen Senat und RWE würden, wenn das Landgericht Berlin der Rechtsauffassung von Veolia folgen sollte, angehalten. Mit der einstweiligen Verfügung will Veolia Druck machen, um die eigenen Interessen „am Verhandlungstisch“ nachträglich durchzusetzen. Im Kern geht es darum, dass das Unternehmen an den RWE-Anteilen beteiligt wird, was Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vorerst verhindern will. Außerdem geht es um die künftige Rolle Veolias als übrig gebliebener privater Investor im komplizierten Unternehmensgeflecht der Berliner Wasserbetrieben.

„Wir erwarten, dass die beiden privaten Partner schnell Klarheit schaffen“, kommentierte Nußbaum den Rechtsstreit. Die „Unstimmigkeiten“ zeigten, wie wichtig es sei, dass Berlin durch den Rückkauf der RWE-Anteile Rechtssicherheit für die Wasserbetriebe und für die Berliner Verbraucher herstelle. za

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