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Trinkwasser - hier gratis am Straßenbrunnen. Doch im eigenen Haus oder der Wohnung wurde es in Berlin zu teuer verkauft.

© Manfred Thomas/Tsp

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser: Wasser wird flüssig gemacht

Für zu teure Trinkwasserrechnungen im Jahr 2011 kann man noch Geld zurückfordern - am besten aber noch dieses Jahr. Dazu ruft die Initiative "Berliner Wassertisch" Haus- und Wohnungsbesitzer auf. Anlass sind die überhöhten Trinkwasserpreise, die in Berlin in den vergangenen Jahren kassiert wurden.

Das Verfahren ist nicht einfach und setzt Konfliktbereitschaft voraus, aber für Haus- und Wohnungsbesitzer mit hohem Wasserverbrauch könnte es sich lohnen: Der Berliner Wassertisch hat die Berliner aufgefordert, möglichst bald ihre Rückzahlungsansprüche für das Jahr 2011 bei den Berliner Wasserbetrieben geltend zu machen – am besten noch in diesem Jahr. Gemeinsam mit dem Verband der Deutschen Grundstücksnutzer haben die Aktivisten dafür bereits ein Musterschreiben auf ihrer Homepage www.berliner-wassertisch.info veröffentlicht. Hintergrund des Aufrufs ist der inzwischen beigelegte Streit zwischen dem Bundeskartellamt und den Berliner Wasserbetrieben um zu hohe Wasserpreise in Berlin.

Für 2012 bis 2015 bekamen Bürger schon Geld zurück

Die Behörde hatte einen Preismissbrauch in den Jahren 2009 bis 2015 festgestellt und sich dann im Frühjahr 2014 mit den Wasserbetrieben auf einen Vergleich geeinigt. Danach müssen rund 14 Prozent des überhöht kassierten Wasserpreises für die Jahre 2012 bis 2015 den Bürgern zurückgezahlt werden, was inzwischen auch schon weitgehend erfolgt ist. Für die Jahre 2009 bis 2011 erließ das Kartellamt den Wasserbetrieben hingegen die Rückzahlung, nahm ihnen dafür aber das Versprechen ab, von 2016 bis 2018 ihre Preise nicht zu erhöhen.

Angesichts des vorherigen „massiven Preismissbrauchs“ müsste dieser Verzicht aber aus Sicht der der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ selbstverständlich sein. Deshalb sollten die Berliner auch eine Rückzahlung für die Zeit vor 2012 einfordern, heißt es weiter. Wegen der eingetretenen Verjährung ist dies allerdings nur noch für 2011 mit dem entsprechenden Musterschreiben möglich. Wer dieses an die Wasserbetriebe abschickt, erhält nach den bisherigen Erfahrung eine ablehnende Antwort. Als Reaktion darauf muss der nächste Schritt dann ein gerichtlicher Mahnbescheid sein. Auch dafür gibt es auf der Website des Wassertisches Tipps und Hilfen.

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