Berlin : Ruhe ist die erste Planerpflicht

Ein Urteil mit Folgen: Wie viel Krach Anwohner ertragen müssen, ist noch gesondert zu klären

Grünes Licht für den BBI, aber noch ist nicht abschließend klar, was die Entscheidung der Leipziger Richter für den Betrieb am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International in Schönefeld bedeuten wird. „Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, sagte Flughafensprecherin Rosemarie Meichsner. Unklar sei, ob die Zahl der nächtlichen Flüge verringert werden muss oder ob ein totales Nachtflugverbote gelten wird und die bisher vorgesehenen Lärmschutzzonen erweitert werden müssen.

Im Urteil ist zunächst nur davon die Rede, dass das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Lärmschutzkonzept „Defizite“ aufweist, die einer „Fehlerbehebung“ bedürfen.

Da Schönefeld auch im An- und Abflugbereich von Siedlungen umgeben ist, dürfen es die planenden Behörden nur dann bei Maßnahmen des passiven Schallschutzes – beispielsweise dem Einbau von Lärmschutzfenstern – belassen, wenn es unverzichtbar sei, dass die Lärmschutzbelange der Nachbarn hinter die öffentlichen Verkehrsinteressen zurückzusetzen. Dieser Nachweis sei nicht erbracht worden.

In der Nacht von 0 bis 5 Uhr überwiegt aus Sicht der Richter das Interesse der Anwohner, von Fluglärm verschont zu bleiben. In der Zeit von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr sei „nur der Flugbetrieb unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes abwickeln lässt.“

In einem neuen Verfahren soll die Planfeststellungsbehörde jetzt klare Aussagen dazu treffen, welcher Maximalpegel in den Nachtzeiten einzuhalten sind. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Maximalpegelregelung sei „durch inhaltliche Widersprüche“ gekennzeichnet, die aus Sicht des Gerichts „zur Unanwendbarkeit“ führen. Ferner gelte es, neu über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes zu entscheiden.

Im bisherigen Planfeststellungsbeschluss war nur eine Beschränkung des Nachtflugverkehrs zwischen 22 und 6 Uhr vorgesehen, und zwar für Flugzeuge die deutlich leiser sind als die jetzt in Schönefeld nachts zugelassenen Maschinen.

Im vorgesehenen Nachtschutzgebiet sollte in Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung kein Maximalpegel über 55 Dezibel dB(A) auftreten und zwischen 22 und 6 Uhr ein Dauerschallpegel von 35 dB(A) nicht überschritten werden. Innerhalb der 65 dB-Zone haben die Anwohner Anspruch auf Entschädigung. Wohnen sie in der 50 dB-Zone werden ihnen Schallschutzfenster gestellt. Die Flughafengegner sehen diesen bisher gewährten Lärmschutz als unzureichend an. Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski sprach von einer „Hausaufgabe, die wir lösen werden“.

Der Sprecher der Fluggesellschaft Air Berlin, Peter Hauptvogel, befürchtet eine Verschlechterung der heutigen Situation. Derzeit könne Schönefeld rund um die Uhr angesteuert werden. Ein Nachtflugverbot wäre „eine Katastrophe“. Bei Verspätungen müsse man auf andere Flughäfen ausweichen, etwa nach Leipzig. Sollten bereits ab 22 Uhr oder zwischen 5 und 6 Uhr Sondergenehmigungen erforderlich werden, wäre ein Flugbetrieb nicht mehr wirtschaftlich.

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