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RUHESTÖRUNG: Prozesse um Touristenwohnungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Mittwoch prüfen, ob Mietzahlungen wegen häufiger Ruhestörung aus einer benachbarten Touristenwohnung gekürzt werden dürfen. Im Ausgangsverfahren hatten Mieter in Mitte ihre Zahlungen um 20 Prozent gekürzt, weil sie sich gestört fühlten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Mittwoch prüfen, ob Mietzahlungen wegen häufiger Ruhestörung aus einer benachbarten Touristenwohnung gekürzt werden dürfen. Im Ausgangsverfahren hatten Mieter in Mitte ihre Zahlungen um 20 Prozent gekürzt, weil sie sich gestört fühlten. Der Vermieter klagte erfolgreich auf Räumung, das Landgericht Berlin urteilte, bei einem großen Haus im Zentrum Berlins handle es sich um normale Beeinträchtigungen. Nun verhandelt der BGH in letzter Instanz.

Das Verwaltungsgericht Mitte hat im Januar die Nutzung von Wohnraum für Touristenunterkünfte für zulässig erklärt. Das Bezirksamt Mitte scheiterte dadurch mit seinem Versuch, diese zu untersagen. dapd

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