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Berlin: Rumba-Affäre: Urteil gegen Ex-Kripo-Chef

Gericht verhängte wegen rechtswidriger Festnahme von Beamten eine Geldstrafe von 6300 Euro

Vom „größten Polizei-Skandal“ der Stadt sprach man im März 1999. Vier Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) wurden verdächtigt, mit rumänischen Kriminellen gemeinsame Sache gemacht zu haben und von ihnen bestochen worden zu sein. Doch der angebliche Korruptionsskandal war ein Ermittlungsflop, der gestern zur Verurteilung eines Kriminaldirektors a. D. führte. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten ordnete er im Falle von zwei der Beamten und zwei Ehefrauen von Kollegen rechtswidrig die Festnahme an. Wegen Freiheitsberaubung verhängte der Richter gegen den 60-jährigen Peter P. eine Geldstrafe von 6300 Euro.

Der Einsatz am 16. März 1999 war lange vorbereitet worden. Und unter großer Geheimhaltung. Am Morgen wurden die verdächtigen Beamten in Handschellen aus ihren Diensträumen abgeführt, zwei Ehefrauen an ihren Arbeitsstellen. Eine von ihnen in der Kita, die sie leitet. Vor den Augen der Kinder. Mehrere Stunden dauerten die Vernehmungen bei der Polizei. Erst kurz vor Mitternacht kamen die vorläufig Festgenommenen frei. Die Beamten waren für drei Monate vom Dienst suspendiert. Bei gekürzten und bis heute nicht nachgezahlten Bezügen. „Alle waren unschuldig, alle haben erhebliche seelische Verletzungen erleiden müssen“, sagte der Richter. Es sei schwer, eine schuldangemessene Strafe für den Angeklagten zu finden. „Für die Geschädigten kann sie nur symbolischen Charakter haben.“

Hintergrund der Polizeiaffäre waren Aussagen eines inhaftierten Rumänen, der abgeschoben werden sollte. Er hatte behauptet, dass die Polizisten gegen Bargeld Tipps für Einbrüche gegeben hätten. Tatsächlich aber waren das alles Lügen, für die der Rumäne später wegen Meineides zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Doch die Rumba-Ermittler und auch die zuständigen Staatsanwälte glaubten ihm zunächst. Gegen zwei der beschuldigten Polizisten erwirkte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Im Falle der anderen Verdächtigen bemühte sie sich nicht darum. Dennoch der Einsatz mit Handschellen. Der Richter hielt dem Angeklagten vor: „Sie waren so überzeugt, dass Sie es mit korrupten Beamten zu tun haben, dass Sie bestimmte Bedenken zurückgestellt haben.“ Dass Rache gegenüber den LKA-Mitarbeitern eine Rolle gespielt haben könnte, schloss das Gericht aus. Eher schon „Verfolgungseifer“.

Der inzwischen pensionierte Kripo-Chef der Polizeidirektion 2, Peter P., hatte sich im Prozess stets darauf berufen, die Festnahmen seien mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen gewesen. Den zuständigen Staatsanwälten warf er vor, dass sie sich im Nachhinein nicht zu ihrer Verantwortung bekennen würden. Die Juristen wurden im Prozess befragt und widersprachen dem Angeklagten. „Das Gericht hält es für völlig ausgeschlossen, dass es eine rechtswidrige Anordnung der Staatsanwaltschaft an Mitglieder der AG Rumba gegeben hat“, hieß es im Urteil. Allerdings sei auch der unmittelbare Vorgesetzte von P. über die rechtswidrige Maßnahme „mit gewisser Nonchalance hinweggegangen". Kerstin Gehrke

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