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Berlin: Salomonisch

begrüßt sechs Ölgemälde zurück in Berlin Schade um den Prozess. Wir hätten gerne erfahren, was passiert, wenn das Bundesverwaltungsgericht beim Auszug aus seinem alten Gebäude ein paar Ölgemälde mitnimmt, die Berlin gehören und das Oberverwaltungsgericht, den Folgemieter, schmücken sollen.

begrüßt sechs Ölgemälde zurück in Berlin Schade um den Prozess. Wir hätten gerne erfahren, was passiert, wenn das Bundesverwaltungsgericht beim Auszug aus seinem alten Gebäude ein paar Ölgemälde mitnimmt, die Berlin gehören und das Oberverwaltungsgericht, den Folgemieter, schmücken sollen. Wie lässt sich das juristisch aufdröseln?

Wir stellen uns den Instanzenweg vor. Zuerst verkündet das OVG eine einstweilige Anordnung in eigener Sache: Her mit den Bildern! Der Gerichtsvollzieher fährt nach Leipzig, vergeblich. Denn das Bundesverwaltungsgericht hebt als nächsthöhere Instanz diesen Beschluss auf, behält die Bilder und verschleppt das Hauptsacheverfahren, bis sich keiner mehr für den Kram interessiert.

Ja, so hätte es sein können, aber es ist nicht so, weil Bundes- und Landesrichter bei allen Differenzen immer noch ein Herz und eine Seele sind. Jetzt hängen die sechs Porträts der verblichenen Juristen als Geschenk wieder in der Hardenbergstraße, und eine Restaurierung war auch noch drin. Wir können nur hoffen, dass der Rechnungshof diese salomonische Lösung auch so schön findet wie wir.

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