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Berlin: Sanierung der BVG: Brüssel muss freie Fahrt geben

Gutachter halten bisherige Pläne für rechtswidrig; es sei denn, die EU lockert ihre Vorschriften

Das Sanierungskonzept der BVG steht auf einem wackligen Fundament. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses. Darin heißt es, dass es nach derzeitigem Recht nicht möglich sei, an die BVG Aufträge für Verkehrsleistungen ohne vorangegangene Ausschreibung zu vergeben. Doch nach dem beschlossenen Sanierungskonzept hat der Senat der BVG garantiert, dass sie bis 2020 alle Aufträge für Fahrten von Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie Fähren erhält. Eine Lösung könnte jetzt aber von der EU kommen.

Die Zusage, auf Ausschreibungen zu verzichten, hatte die Gewerkschaft Verdi gefordert. Sie wäre sonst nicht bereit gewesen, einen Tarifvertrag abzuschließen, der den Mitarbeitern erhebliche Kürzungen beim Einkommen brachte. Allein dadurch hat das Unternehmen im vergangenen Jahr nach Angaben von BVG-Chef Andreas Sturmowski 39,5 Millionen Euro gespart.

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass Unternehmen einen Auftrag ohne Ausschreibung nur erhalten dürfen, wenn sie nicht anderswo im Wettbewerb auftreten. Dies sei bei der BVG nicht gegeben, heißt es in dem Gutachten. Auch der Rechnungshof hat moniert, dass zum Beispiel die „Teilsachgebiete Reiseverkehr und Stadttouristik“ nicht zum gesetzlichen Aufgabenbereich der BVG gehörten, und verlangt, diese Bereiche aufzugeben. Von sich aus trennen will sich die BVG vom Fahrdienst für das Bundesverteidigungsministerium. Den Auftrag hatte die BVG im Wettbewerb gegen private Firmen gewonnen, die dem kommunalen Unternehmen anschließend vorwarfen, mit Dumpingpreisen gearbeitet zu haben. BVG-Sprecherin Petra Reetz sagt, die BVG habe hier früher Fahrer aus dem Überhang eingesetzt, die für den Liniendienst nicht benötigt worden seien. Da das Unternehmen jetzt, wie berichtet, aber selbst wieder Fahrer benötige, sei der Fuhrdienst nicht mehr rentabel.

Die FDP, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert deshalb, dass die BVG alle Bereiche, die nichts mit der Verkehrsleistung zu tun haben, aus dem Kerngeschäft ausgliedert. Mittelfristig sollten alle Leistungen vor einer Vergabe ausgeschrieben werden, verlangt der Verkehrsexperte der FDP, Klaus-Peter von Lüdeke.

Doch diesen Schritt will die EU – auf Drängen vieler nationaler Verkehrsunternehmen wie der RATP in Paris – vermeiden und die Vorschriften nun so lockern, dass eine direkte Auftragsvergabe auch an Unternehmen zulässig ist, die anderswo mit anderen Betrieben im Wettbewerb stehen. Zudem soll es möglich sein, einen solchen Verkehrsvertrag über einen sehr langen Zeitraum abzuschließen. Im Gespräch sind bis zu 30 Jahre. Davon würde dann auch die BVG profitieren.

Einen anderen Weg hat der Senat bei der S-Bahn eingeschlagen. Sie soll in den Wettbewerb gezwungen werden. Im Verkehrsvertrag mit dem Senat musste die S-Bahn zugestehen, dass die Leistungen im Nord-Süd-Verkehr ausgeschrieben werden sollen. Kommt es zur Änderung der EU-Vorgaben, könnte sich dann sogar die BVG wiederum um diese Leistungen bewerben.

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