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Berlin: Sanssouci-Eintritt macht Sorge

Die Gebühr für Park ist rechtswidrig, sagt der Potsdamer Uni-Jurist Musil.

Potsdam - Der geplante Pflichteintritt für den Schlosspark Sanssouci steht auf der Kippe. Der Stiftungsrat will am 29. Februar zwar über eine Vorlage von Generaldirektor Hartmut Dorgerloh abstimmen, ab 2013 von Besuchern zwei Euro zu kassieren, zunächst befristet bis 2017. Doch neben Widerständen aus Brandenburgs Regierung von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der die Linken ein Veto einlegen, gibt es eine weitere Hürde. Nach Tagesspiegel-Recherchen ist das Vorgehen der Schlösserstiftung, den Parkeintritt über ein befristetes „Modellprojekt“ einzuführen, womöglich rechtswidrig und damit riskant. Betroffene Bürger hätten vor Gerichten wohl gute Klage-Chancen.

Dass das geplante Verfahren „rechtswidrig“ wäre, ist etwa für Andreas Musil, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Potsdam, „eindeutig“. Seine juristische Bewertung für den Tagesspiegel auf Grundlage von Satzung, Stiftungsgesetz und Geschäftsordnung des Stiftungsrates deckt sich mit der des Finanzministeriums. „Man darf keine Entgelte ohne Rechtsgrundlage nehmen. Und rechtswidrige Entgelte müssen nicht hingenommen werden“, sagt Musil, der die Pläne selbst nicht kommentierte. Das Problem ist, dass Dorgerloh das „Modellprojekt“ im Stiftungsrat per einfachem Mehrheitsbeschluss durchbringen will, ohne Änderung der Stiftungssatzung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre. Dort heißt es aber: „Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parks wird grundsätzlich nicht erhoben.“

Die Stiftung sieht darin eine Öffnungsklausel, den Weg juristisch gedeckt. Doch Ausnahmen – für Veranstaltungen – seien schon eingegrenzt, so Musil. „Um einen Parkeintritt einzuführen müsste man selbst für ein Modellprojekt die Satzung ändern“. Er sehe „keine andere Möglichkeit“. Genau das wäre ein K.O.-Kriterium, zumindest derzeit. Denn im Stiftungsrat, dem der Bund, Brandenburg und Berlin angehören, steht nur eine einfache Mehrheit. Und zwar allein wegen der Ja-Stimmen des Bundes und Berlins. Bliebe es beim Verfahren, wäre sogar ein vom Bund und Berlin gegen Nein-Stimmen Brandenburgs durchgesetzter Sanssouci-Eintritt möglich – was ein Politikum wäre, Regierungschef Platzeck vorführen würde. Für einen Satzungsbeschluss dagegen gelten neben der Zwei- Drittel-Mehrheit Zusatzklauseln, dass jeder der drei Träger ein eigenes Veto- Recht hat und „einheitlich“ abstimmen muss. Ein einheitliches Ja der Brandenburg-Vertreter ist nicht in Sicht. Linke-Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski lehnt die Pläne strikt ab, Staatskanzleichef Albrecht Gerber sucht Alternativfinanzierungen. Allein Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) gilt als Befürworterin. Denn die Stiftung benötigt die vier Millionen Euro pro Jahr nach eigenen Angaben, um einen Pflegenotstand in den Parks abzuwenden. Und mehr Geld, das ist Dorgerlohs Dilemma, wollen weder Brandenburg, Berlin noch der Bund geben.

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