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Berlin: Sarrazin drückt aufs Spartempo

Finanzsenator fordert die Berliner Verwaltung auf, bis zum 21. November überarbeitete Haushaltspläne zu liefern

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Finanzsenator Thilo Sarrazin macht Druck. Bis spätestens 21. November müssen alle Senatsverwaltungen berichten, inwieweit ihr Haushalt den neuen, strengen Vorgaben des Landesverfassungsgerichts genügt. Dies solle in einer „für einen verständigen, außenstehenden Beobachter nachvollziehbaren Weise“ geschehen, fordert der Senator in einem Rundschreiben. Das Schema, das Sarrazin den Verwaltungen für die Prüfberichte vorgibt, dürfte fast automatisch zu weiteren drastischen Sparmaßnahmen führen.

Die Senatsressorts sollen ihre Budgets kapitelweise durchforsten. „Einzeltitel von besonderem Gewicht sind gesondert zu behandeln.“ Alle öffentlichen Ausgaben sollen nach drei Kategorien sortiert werden:

„Auf bundesrechtlichen Vorgaben beruhende unabdingbare Ausgaben“; diese sind gegebenenfalls auch im Vergleich mit anderen Ländern und Kommunen zu begründen, fordert Sarrazin.

„Auf landesverfassungsrechtlichen Vorgaben beruhende unabdingbare Ausgaben“, die auf Grundlage von Landesgesetzen, Rechtsverordnungen oder „einfachen Verwaltungshandelns“ geleistet werden. Auch hier ist die Unabdingbarkeit der Ausgaben „dem Grunde und der Höhe nach“ darzulegen. Sarrazin weist die Verwaltungen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht reiche, bestimmte Ausgabeverpflichtungen „durch bloßen Verweis auf die Verfassung von Berlin als Ganzes oder auf einzelne Verfassungsartikel“ herzuleiten. Es müsse dargelegt werden, „in welcher Weise die Verfassung politisches Handeln gebietet“ und staatliche Leistungen „zwingend macht“.

„Ausgaben, bei denen rechtliche (vertragliche) Bindungen bestehen“, sind nach Einschätzung Sarrazins ebenfalls zulässig.

Doch alles, was über diese Kategorien hinausgehe, dürfe laut Verfassungsgericht „im Haushaltsplan nicht veranschlagt werden“, heißt es im Rundschreiben. Soweit öffentliche Ausgaben „nicht unabdingbar geboten“ seien, „sind Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2004 und 2005 sowie für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2007) vorzulegen“. Zusätzlich sollen die Verwaltungen prüfen, ob bereits eingeplante, längerfristige Sparmaßnahmen „zeitlich vorgezogen oder generell erweitert werden können“. Die zwölf Bezirke seien „in diese Betrachtung“ einzubeziehen. Außerdem sollen die Senatsressorts berichten, ob „alle Einnahmequellen ausgeschöpft wurden“.

Nach Meinung Sarrazins kann sich der Senat bei der Überarbeitung des Doppelhaushalts 2004/05 nicht auf eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ berufen. Nur „vorsorglich“ bittet er alle Behörden um eine „ergänzende Darstellung derjenigen Ausgaben, die einer Abwehr der Störung des Gleichgewichts dienen.“

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