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Berlin: Sarrazins Albtraum

Finanzsenator fürchtet Niederlage in Karlsruhe

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Finanzsenator Thilo Sarrazin befürchtet offenbar, dass die schlechte Finanzlage Bremens das Bundesverfassungsgericht veranlassen könnte, die Berliner Klage auf Sanierungshilfen abzulehnen. Das „Haushaltsnotlage-Land“ Bremen erhielt vom Bund zwischen 1994 und 2004 über 8,5 Milliarden Euro Sanierungshilfen, kam aber trotzdem auf keinen grünen Zweig. Darauf hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme für Karlsruhe ausdrücklich hingewiesen. „Das macht uns zu schaffen“, sagte Sarrazin gestern vor Unternehmern im Capital Club.

Berlin will vom Bund 35 Milliarden Euro zur teilweisen Entschuldung des Landeshaushalts haben. „Jeden Cent werden wir ausschließlich dafür einsetzen“, versprach der Senator. Bremen habe die Bundeszuschüsse eben nicht konsequent für den Schuldenabbau verwendet, sondern zusätzliche Ausgaben damit finanziert. „Das war, finanzpolitisch gesehen, ein Schuss in den Ofen“, kritisierte Sarrazin. Berlin müsse seine knappen Ressourcen produktiver einsetzen. „Wir brauchen mehr Output bei weniger Input.“ Ansonsten gefährde die Stadt ihre Zukunftsfähigkeit. Niemand dürfe sich Illusionen machen: Neue Sparmaßnahmen träfen auch Kitas, Schulen, Wissenschaft, Kultur und Polizei. „Wir müssen ins Herz der Dinge vorstoßen. Sparen, ohne weh zu tun, das gibt es nicht mehr.“

Sarrazin ließ durchblicken, dass auch die miserable Wirtschafts- und Finanzlage Deutschlands das Urteil des Bundesverfassungsgerichts negativ beeinflussen könnte. Als 1992 die Haushaltsnotlage Bremens und des Saarlands anerkannt worden sei, „waren Bund und Länder besser dran“. Das müsse man zur Kenntnis nehmen. Sollte sich Karlsruhe gegen Berlin entscheiden, sagte Sarrazin, müsse der radikale Abbau öffentlicher Ausgaben verschärft fortgesetzt werden. „Ganz egal, wer ab 2007 meine Position einnimmt.“ Er fügte hinzu: „Vielleicht werde ich es auch sein.“

Nicht nur der Bund, auch viele Länder haben sich in Karlsruhe gegen die Klage Berlins gewandt. Diese Stellungnahmen und Gutachten seien „sachlich und methodisch fehlerhaft“, meint der Senat, der Ende September mit einem weiteren Schriftsatz für das Verfassungsgericht reagierte. Die mündliche Verhandlung steht noch aus. Eine Entscheidung wird möglicherweise erst 2006 fallen.

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