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Berlin: "Satansmörder" wegen Verunglimpfung verurteilt

Ein als "Satansmörder" bekannter 23-jähriger Student ist am Freitag wegen Verunglimpfung eines Toten vom Amtsgericht Tiergarten zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte 1993 im thüringischen Sondershausen den 15-jährigen Mitschüler Sandro Beyer erdrosselt, weil dieser sich über die satanistische Gruppe lustig gemacht hatte.

Ein als "Satansmörder" bekannter 23-jähriger Student ist am Freitag wegen Verunglimpfung eines Toten vom Amtsgericht Tiergarten zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte 1993 im thüringischen Sondershausen den 15-jährigen Mitschüler Sandro Beyer erdrosselt, weil dieser sich über die satanistische Gruppe lustig gemacht hatte.

Vor Gericht stand er jetzt wegen der Verunglimpfung des Ermordeten in einem Interview der "Berliner Zeitung" vom 1. Dezember 1998. "Ich weiß nicht, ob man in der Nazi-Zeit bestraft worden wäre, wenn man einen Volksschädling unschädlich macht", wurde er zitiert. Der Mörder war zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nach fünf Jahren Haft kam er zur Bewährung auf freien Fuß. Aus dem "Satansjünger" ist ein Anhänger der rechten Szene geworden. Im Juli 1999 wurde er zu acht Monaten Haft verurteilt, weil er während eines Konzerts den Hitler-Gruß gezeigt hatte.

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