zum Hauptinhalt

Berlin: Schadenersatz für Strieder kein Thema

Tempodrom: Anwalt des Ex-Senators wirft Opposition „Stimmungsmache“ vor. Auch Sarrazins Anwältin kontert – Forderung der CDU „total unrealistisch“

Finanzsenator Thilo Sarrazin und der zurückgetretene Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) sehen möglichen Schadenersatzansprüchen gegen sich wegen der Tempodrom-Affäre offenbar gelassen entgegen. Nach der Aufforderung der CDU an den Senat, sich auf Regressforderungen gegen die beiden vorzubereiten, konterte Sarrazins Anwältin Anke Müller-Jacobsen gestern, der Vorwurf der CDU sei „total unrealistisch“. Strieders Anwalt Alexander Ignor sprach von „Stimmungsmache“.

Auch wenn die gegen Strieder und Sarrazin erhobene Anklage wegen Untreue Erfolg haben sollte, was die Verteidiger nicht erwarten, sei dem Land durch die umstrittene Millionenhilfe im Herbst 2002 „kein Schaden, sondern höchstens eine Vermögensgefährdung“ entstanden, wie Müller-Jacobsen mit Bezug auf die Anklageschrift sagt.

Der Hintergrund: Die mit Unterstützung von Strieder und Sarrazin gewährten 1,74 Millionen Euro, die von der landeseigenen Investitionsbank IBB an das Tempodrom flossen, sollten zwar über den Umweg des so genannten Bankbeitrags auf den Landeshaushalt angerechnet werden. Die Zahlung unterblieb aber wegen der schlechten Ertragslage der Bank. Daher wurde dem Land auch nicht geschadet, argumentieren Strieders und Sarrazins Verteidiger. Mit einer Gerichtsentscheidung über die Zulassung der Anklage wird im Dezember gerechnet.

Unterstützung bekam die CDU mit ihrem Schadenersatz-Vorstoß von den anderen Oppositionsparteien. Die Grünen-Politikerin Barbara Oesterheld sähe darin die Möglichkeit, „Senatoren daran zu erinnern, dass auch sie sich an die Regeln halten müssen“.

Starke Zweifel, dass Schadenersatz auf Grund der Landesverfassung eingefordert werden kann, äußerte hingegen Justizsprecherin Ilona Wiese. Der von der CDU angeführte und noch nie für ähnliche Fälle genutzte Verfassungsartikel 91 sage weder, wem gegenüber Politiker haften, noch mit welchem Verfahren sie belangt werden könnten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false