zum Hauptinhalt

Berlin: Schilderstreit: Richter, Richtlinien und Reklame

Oberverwaltungsrichter Dieter Freitag schaut immer wieder von der Zeichnung auf und vergleicht sie mit dem Werbeschild an der Fassade des Neubaus Friedrichstraße Ecke Unter den Linden. "Das Logo der Firma Bentley ist zutreffend wiedergegeben", diktiert er der Berichterstatterin.

Oberverwaltungsrichter Dieter Freitag schaut immer wieder von der Zeichnung auf und vergleicht sie mit dem Werbeschild an der Fassade des Neubaus Friedrichstraße Ecke Unter den Linden. "Das Logo der Firma Bentley ist zutreffend wiedergegeben", diktiert er der Berichterstatterin. "Nur die in grauer Farbe gestalteten Flächen sind im Orginal silbrig glänzend". Es geht um jedes Detail beim Ortstermin des Berliner OVG am "Lindencorso". Zwei weitere Berufsrichter, zwei Ehrenamtliche, Rechtsanwälte, eine Handvoll Journalisten, Vertreter vom Bezirksamt und von VW, dessen zum Konzern zählende Marken in dem Autosalon ausgestellt werden, drängen sich auf dem Bürgersteig um Freitag.

Der Vorsitzende Richter des 2. Senats sollte gestern entscheiden, wie eine seit Monaten andauernde Posse um sechs Firmenschilder an dem Geschäftshaus ausgeht. Der Bezirk ist der Ansicht, die Logos sind überdimensioniert und verstoßen gegen eine Bauverordnung. Die Lindencorso-Eigentümer haben sich dagegen bislang erfolgreich vor Gericht gewehrt. Nun ging das Verfahren in die zweite Instanz.

Die sechs Werbetafeln von Bugatti, Rolls Royce, Seat, VW, Bentley und Skoda sind in etwa drei Metern Höhe außen an den Schaufensterscheiben des Lindencorsos angebracht. Eines ist 1 Meter 20 mal 2 Meter 35 groß, ein anderes 1 Meter 08 mal 2 Meter 35. Die VW-Schilder haben einen Durchmesser von 1 Meter 45. Klar ist, dass sie alle einer Vorgabe des so genannten Lindenstatuts widersprechen, das der damalige Bausenator Jürgen Klemann 1997 erlassen hatte. Neben Traufhöhe und Dachgestaltung ist darin auch das für Werbung Zulässige geregelt. Blinkende Leuchtreklame ist beispielsweise verboten. Die Werbung muss sich in Form, Maßstab und Farbe in die Fassade einfügen. Und: Werbeanlagen an der Außenwand haben "nicht höher als 0,5 Meter" zu sein.

Die Schilder seien praktisch illegal, sagte gestern Eckard Devantier vom Bauamt Mitte am Rande der anschließenden Verhandlung. Der Bauantrag dafür, der Anfang 1999 eingereicht wurde, sei nie genehmigt worden. Die Vorgaben des Statuts seien zwar sehr restriktiv, aber nun einmal einzuhalten. Rechtsanwalt Olaf Reidt, der die Lindencorso Grundstücksgesellschaft vertritt, ist hingegen der Ansicht, dass die Werbung dem Sinn des Statuts entspricht. Sie sei von den Proportionen der Fassade angemessen. "Kleinere Anlagen würden deplatziert wirken. Sie sähen merkwürdig aus", sagte Reidt. Ein "quietschgelbes Auto", das VW ohne weiteres in den Schaufenstern ausstellen darf, sei auffälliger als die Reklame.

Nun wurden die Gegner dazu gebracht, über eine gütliche Einigung zu verhandeln. Bis Ende Februar hat VW Zeit, eine Kompromissvariante vorzulegen. Im Gespräch sind kleinere Logos, dafür größere Buchstaben. Weitere Fassadenbesichtigungen mit dem 2. Senat wird es jedenfalls nicht mehr geben. Wenn sich die Streithähne nicht einigen, entscheidet Richter Freitag nach Aktenlage.

Tobias Arbinger

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false