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Berlin: Schilderwald: Durchfahrt nur für "VIP" - Polizei bezeichnet Straßenschild an Trabrennbahn als "Versehen"

Ein "Durchfahrt Verboten"-Schild, das am vergangenen Wochenende, sinngemäß um den Zusatz "Außer VIP" erweitert, an einer Zufahrtsstraße zur Trabrennbahn Mariendorf aufgestellt worden war, ist nach Angaben der Verkehrsbehörde nur "versehentlich genehmigt" worden. Die Polizeidirektion IV bestätigte, dass es sich bei dem Zusatzschild um "kein Zeichen" handle, das die Straßenverkehrsordnung vorsehe.

Ein "Durchfahrt Verboten"-Schild, das am vergangenen Wochenende, sinngemäß um den Zusatz "Außer VIP" erweitert, an einer Zufahrtsstraße zur Trabrennbahn Mariendorf aufgestellt worden war, ist nach Angaben der Verkehrsbehörde nur "versehentlich genehmigt" worden. Die Polizeidirektion IV bestätigte, dass es sich bei dem Zusatzschild um "kein Zeichen" handle, das die Straßenverkehrsordnung vorsehe. Nach Angaben aus der Direktion wurde der Verkehrsbehörde beim Beantragen der Sperrung eine "schlechte Kopie" eingereicht, auf der der Zusatz zwar eingetragen, aber nur schlecht zu erkennen gewesen sei.

Das um den Zusatz "Außer VIP" erweiterte Schild, das die Durchfahrt also nur "wichtigen Persönlichkeiten" erlaubt, stand nach Angaben des Trabrenn-Vereins Mariendorf am Sonnabend beim Matadoren-Rennen und am Sonntag beim Renntag der Diplomatie an der Kreuzung Kruckenbergstraße, Ecke Mariendorfer Damm. Mit ihm sollte gewährleistet werden, dass für die wichtigen Gäste genug Parkplätze vorhanden sind, hieß es von seiten des Vereins. "Wir können Diplomaten nicht zumuten, j.w.d zu parken", sagte eine Mitarbeiterin.

Eine Umleitung des Verkehrs oder Parkverbote für Veranstaltungen müssen von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden. Die Schilder werden in der Regel von Firmen aufgestellt. Zulässige Ausnahmen beim Durchfahrtsverbot sind nach Angaben des Verkehrsrechtlers Ralf Salinski Zusätze wie "Anlieger frei" oder "Außer Lieferverkehr". Eine Ausnahme für "wichtige Persönlichkeiten" sei zu unbestimmt. Die Rechtsprechung schreibe vor, dass Verkehrszeichen klar und eindeutig sein müssten, sagte Salinski. Das sei auch für die Polizei wichtig, die wissen müsse, in welchem Fall gegen die Verkehrsordnung verstoßen werde. Wer als "wichtige Person" anzusehen sei, lasse sich nicht eindeutig klären.

tob

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